' Die Ausmittelung einer einzigen Steuer ist für dieFinanzverwalcung deshalb schlechterdings unmöglich und über-haupt in allen Lander ein frommer Wunsch, der nirgends er-reicht werden kann. Durch die Grundsteuer, die sich aller-dings hierzu am meisten zu eignen scheinet, ließe sich diesesdoch nur in wenigen Landern und in keinem mit vollemRechte und Billigkeit bewirken. Sie ist nicht allgemein an-wendbar, weil die Landrente, weit entfernt, der einzigeZweig des Nationaleinkommens zu seyn — in vielen Län-dern nicht einmal der wichtigste ist. Denn nicht blos imhohen Norden, sondern selbst in einem Theil der Mittel-und südenropäischen Hochgcbirgsländcr, wo der Boden ge-radezu seine Einwohner nicht mehr ernährt, kann sie aufkeine Weise für den Urquell des Nationaleinkommens gelten,sie ist dort vielmehr ein sehr untergeordneter Zweig desselbenund absolut unfähig, die Bedürfnisse des Staacs zu decken.Und da dieses rheilweise in allen größeren europäischenStaaten der Fall ist, wo einzelne Provinzen in Rücksichtdes Ertrages ihrer Landrente anderen weit nachstehen, aberdoch an sonstigen Erwerbsquellen ein genügendes Mittelhaben, die ersten Erfordernisse den Fremden zu bezahlen,die sie ihnen zubringen, so würde auch in diesen die Ein-führung einer einzigen Abgabe, wozu man die Grundsteuerwählte, aus den von ihren eifrigsten Vertheidigern selbst zuihrem Vortheil ausgesprochenen Gründen deS Rechts, das-selbe nicht leisten, denn sie würde nicht über das ganzeStaatsgebiet und unter alle Eigenthümer gleich vertheiltwerden können, oder würde in dem einen Theil viel zu großund unerschwinglich drückend werden, während sie in demandern noch mäßig und erträglich bliebe. Die Uebertragungdes einen durch den andern hingegen würde alle gerechten
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Aphorismen und Notizen über wichtige Zweige des Finanzwesens
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