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Aphorismen und Notizen über wichtige Zweige des Finanzwesens
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Verhältnisse gänzlich zerstören. Man darf sich nicht aufdie Vergleichung z. B. zwischen Norwegen und den frucht-baren Thalern des Rheins, der Nahe, Saar, Sieg undMosel, nebst vielen anderen deutschen Gegenden, oder wohlgar zwischen den nördlichen Theilen Rußlands und den süd-lichen Gegenden Ungarns, zwischen den Alpen und derDonau, oder zwischen, den siebenbürgischen Karpathen undder Theis zum Beweis des Vorigen beschränken, sondernschon die zusammengrenzenden Länder Slavonien und dasCarlstädter Gencralat in Süd-Kroazicn, das SalzburgecOberland und das österreichische Donauthal, Berchtoldsga-den und Baierns Niederland würden den Physiokraten beider gleichförmigen Anwendung seines Systems in große undunbesiegbare Verlegenheiten setzen und ihm angenscheinlichbewcisen, daß die Natur rücksichtlich des Erdbaues undder Productionsfähigkeit nur selten so gefällig ist, Systemezu unterstützen, die allein aus den Tiefen des Verstandeshervorgehen, ohne hinlängliche Anhaltspuncte an den That-sachen der Anschauung zu haben.

Wenn auch die Grundrente sich nicht allein und überallzur einzigen Steuerkategvrie eignet, sondern mehrere Steuer-objecte zur Befriedigung des Staatsbedarfes zugleich ange-nommen werden müssen, so sind doch nur jene rechtlich undverständig zulässig, welche die früher angedeuteten Prädicatequalificiren, und unter solche gehört auch unstreitig dieGrundsteuer, welche gegenwärtig unter den Steuerkatcgo-rien der meisten Länder auch oben an siehet, sowohl weilman dafür hält, daß bei ihr die möglichst größte Gleichheitund Uebereinstimmung am sichersten zu bewirken, als auchweil ihr Object das ausgebrcitetsie im Staate ist.

Das Letztere kann wohl nicht in Abrede gestellt werden.