weigern dürfe? darüber erkennet, trotz der etwa bejahendenEntscheidung der für den Gläubiger unwiderstehlichen Staats-gewalt, doch das Sittengesetz verneinend; und der politi-schen Klugheit dürfte es wohl in keinem Falle angemessenseyn.
Jede finanzielle Einrichtung im Staate muß von dermöglichsten Gleichstellung des Bedürfnisses mit den Kräftenund alö norhukndige Prämisse von der genauesten und rich-tigsten StaatSkcnntniß, die jenes allein möglich macht, be-ginnen. Denn ohne sie kann nur das widersinnigste unddem Staate verderblichste Erperimcntirc» Statt finden. —Nur Dingen, die nicht mit logischwisseulchastlicherVollendung erörtert und bewährt werden können; nurüber das Unendliche, für das dem zeitlich endlichen Ge-schöpfe keine Begreiflichkcit in diesem Daseyn werden kann-muß der Glaube ergänzen, und die höchste Wahrscheinlich-keit kaun auch bei dem Weisesten die Evjdenz vertreten. —Aber in allen übrigen menschlichen Dingen glaubt nur derUnwissende — der Verständige weiß — und geht nur nachsicherem Wissen vor.
Dieses Wissen verschafft im vorliegenden Falle alleineine genaue Statistik. — Sie ist das erste und unerläßlichsteBedinguiß zu jeder anwendbaren Finanzeinrichrung. Sie ist,wie sich Benzenbcrg mit der ihm überhaupt eigenthümlichenGründlichkeit ausspricht, der Probierstein jeder Staatsver-waltung und muß jeder Catasirirung vorausgehen, die einemsoliden Finanzsysteme zur Grundlage dienen soll; und an einemandern Orte ,agt er nicht minder richtig: „Das Auflehnender Gegenwart gegen die Vergangenheit, das unter deinNamen der französischen Revolution bekannt ist, hätte nieStatt gefunden, wenn Ludwig XVI. den Muth gehabt, im