höheren Werth erhalten, zu physischen Genußmitteln berei-ter und als solche wirklich zur Befriedigung eines Bedürf-nisses in Anwendung kommen, welches durch einen thätigenHandelsbetrieb und durch seine möglichst größte Erleichte-rung am wirksamsten realisirt wird. Durch ihn wird inallen Geschäften des Lebens und vorzüglich im gemeinnützig-sten Betriebe des Landbaues und der künstlicheren Gewerbetine wohlthuende Lebenswärme gebracht, die selbst unterder Eiszone deren erstarrende Wirkungen hemmt und dieReife emsiger Thätigkeit zu Stande bringt.
In diesem Sinne steht auch Sparsamkeit mit der ver-mehrten Consumtion in keinem Widerspruch, wenn man er-stere als siaatsnützliche Mäßigkeit im Verbrauche entbehrli-cher oder solcher Produkte empfiehlt, die physisch nichts wie-der erstatten und nichts bei ihrem Verbrauche übrig lassen,was den Grundcapitalswcrth des Besitzers und des Staatsvergrößern könnte.
Eine -eigene Marime der Finanzverwaltung muß aberweise Sparsamkeit, das ist, eine solche seyn, deren Funda-ment in der Beschränkung alles Verbrauches dem Staats-zwccke fremder Dinge besteht. Sie muß keinen Aufwandauf Unternehmungen und Gegenstände machen, deren Zweck-erreichung solchen nicht entspricht, oder deren ZH»ccke über-haupt oder bedingungsweise unerreichbar find. . Aber diegrößte Sparsamkeit schließt keinen Aufwand anS, er magauch noch so groß seyn, welcher dem Staate ein größeresGut sichert, als er darauf verwendet, oder wo sich auchAufwand und Nutzung gleich gegenüber stehen, sobald da-mit ein anderer gemeinnütziger Zweck und seine Beförderungin Verbindung sind. — Ob die Finanzverwaltung eine Ehren-schuld für denn Staat geleistete Dienste aus Sparsamkeit ver-