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Die römischen Kaiser waren dabei Oberpriester oderPäbste. Dieses Rechts bediente sich namentlich im Jahre300 der erste christliche Kaiser Konstantin der Große zurAusschreibung und Festsetzung der Konzilien. — Die Kircheselbst stand unter der geistlichen Gerichtsbarkeit von 1800Bischöffen, wovon 1000 in der griechischen, und 800 inder lateinischen Provinz des Reichs ihren Sitz hatten. DasRecht zu stimmen kam theils der nieder» Geistlichkeit zn,theils den Senatoren oder dem Adel der Stadt. — DieRepräsentanten der christlichen Republik kamen im Frühjahrund Herbst jeden Jahrs zusammen, und diese Synode ver-breitete den Geist der kirchlichen Disciplin und Gesetzge-bung durch die 125 Provinzen, und der Kaiser schriebsolche aus.
Im Jahre 325 hatte sich ein Streit über die Dreieinig-keit rutsponnen; 380 Bischöffc und 2048 Geistliche gehorch-ten ihrem gnädigen Oberherrn, dem Kaiser. Die Griechenerschienen in Person, und die Einwilligung der Lateinerwurde durch den Legaten des römischen Bischofs erthcilt.Die Sitzung dauerte 2 Monate; Konstantin hörte mit Auf-merksamkeit zu, und erklärte, er sey nur Diener, nicht derRichter der Nachkommen der Apostel, welche zu Priestern,und Göttern der Erde, bestellt wären.
(Gibbons Geschichte, 5tcr Theil, S. 2. 14- 15. 38.)
Der Gegenstand des Streits war: ob Gott ein dreiei-uigcr oder ein einiger Gott sey? Moses hatte im 5tenBuch, Eap. 6. v. 4. den Israeliten im Namen Jehovaszurufcn mäßen: »Höre Israel! der Herr unser Gott ist ein»Einiger Herr! mit dem Zusatze: diese Worte sollst du dir»zu Herzen nehmen; du sollst sie deinen Kindern einschär-»fen, und sollst sie binden zum Zeichen auf deine Hand,»und sollen dir ein Denkmahl vor deinen Augen seyn;»du sollst sie über deines Hauses Pfosten schreiben, und an-die Thorc.«
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