im Stalle findet, schlägt mit einem starken Prügel (der»och in der Registratur zu St. zu scheu ist) auf diese ihreGroßmutter, ihr zurufend: »Im Namen des heiligen Va«,'krs Franzisci befehle ich dir, die Zaubere» aufzulösen!«(so befahl es der Pater) und — weil sie kein Blut fließensieht — schlägt sie sic todt. — Die Sache wird gerichtlich in-struirt, abgeurtheilt, rcvidirt, wieder instruirt und, obgleichdie höchste Stelle gegen den Pater auf Entweihung unddann auf ewigen Arrest gesprochen hatte, dies Urthcil, aufDazwischenkunft des Ordensgenerals und in Folge einer Bullean den Landesherrn gebracht, doch zuletzt dahin abgcändcrt:daß er 10 Jahre vom Messe lesen suspcndirt undso lange bei Wasser und Brod im klösterlichen Arrest gehal-ten werde.
Die junge Bäuerin wurde losgesprochen, aber sie lebtesehr unglücklich. — Die boshafte Magd ward auf 3 Jahreins Zuchthaus geschickt.«
Das Schrecklichste bei den Herenprozesscn war — chieFolter,*) deren sich die geistliche Gewalt bei ihren Un-menschlichkeiten wegen angeblicher Hererc», Zaubere», teuf-lischer Buhlerey und wie alle damaligen Beschuldigungengegen das arme unschuldige Menschengeschlecht sonst nochNamen hatten, bediente, und welche zur Unterscheidung vonder damals gesetzmäßigen Folter, von einigen Schriftstellerndarum die wilde genannt worden ist, weil solche nicht in
») »In Hannover ward die Folter erst im Jahre 1818 abgeschafft.„Dagegen befahl neulich der Pabst, sic im Kirchenstaate gegen„Alle anzuwcndcn, die — als Freimaurer anzusehen,, waren."
(S. „Gesellschafter^; Berlin, 1822; Mes Blatt.)