Druckschrift 
Der Kampf der Finsterniß mit dem Lichte des neunzehnten Jahrhunderts
Entstehung
Seite
7
Einzelbild herunterladen
 

gefährliche Leute darzustellen, die sich verschworenhätten, dieWclt zu regieren, und den K ö n i g e n nurdie Krone zu lassen, sie sey mächtiger als irgend eineMacht der Erde und betrage der Bevölkerung. Mankönnte mehre Schriften ähnlicher Art anführen, welche denZweck haben, die barbari chen Zeiten des Aberglaubens wie-der herzustcllen, um daraus Vorthcile zu ziehen, obschon da-gegen so viele ehrwürdige Geistlichen, namentlich ein Dal-berg, Wessenbcrg, Hoogen, van, Gosner rc. ihre Stim-me erhoben haben. Jenen Verächtern der reinen Lehre Jesu,(welche nur Duldung und Liebe gcbiethet) läßt,ich nichtanders begegnen, als indem man die Geschichte von den Zei-ten der Finstcrniß, die s,e so gerne wieder haben m -gtcn,vor Augen legt. Sie lehrt uns wie viele MillionenMenschen seit 1500 Jabren aus Religionstchwärmcreyund Priestcrwuth, unschuldig als Heren verbranntworden; wie viele Tausende die Inquisition und der Schei-terhaufen weggerastt, und welche unseelige Wirkung dasMetall hervorgebracht habe, seitdem der Grundsatz des Apo-stels Petri: »weidet die Heerde Christi nicht um schänd-lichen Gewinnstes willen rc.« außer Acht gelassen wordenist. Wie innig kreuete sich einst der große Friedrich als erdie finstern Zeiten des Heren Verbrcnncns endlich überlebthatte, indem er mit Begeisterung ausrief: » Nun Gott

» sey gelobet, die Zeit ist gekommen, wo brave Frauen

*) Im Jahr l8l8 ereignete sich 3 Meilen von Düsseldorf ost-wärts des Rheins der Fall daß ein Geistlicher eine Cvnlrovers-Predigt ankündigte.

Um nun viele Zuhörer zu bekommen hatte der Pöbel west-wärts des Rheins das falsche Gerücht ausgestreuet : Luther

solle aus der Hölle citiret werden. Der brave Laudrath einaufgeklärter Katholik bekam davon Nachricht. In der Eileverbot er das Ucberfahren der große» Bolksmenge über denRhein zur Kirche. besetzte die Kirche durch Gcnsläarmerie underhielt nicht allein dadurch die Or'nung. sondern zeigte auchden Fall den Gerichten zur Bestrafung an.