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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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haben. Es ist die Absicht, Ihnen in den Rhein--Provinzen eine anderweitige öffentliche Anstellungzu geben, und da Ihre strirre Besoldung bey die-ser Anstellung erst regulirt werden wird, so habeich mich veranlaßt gefunden. Ihnen bis dahin,vom i. Januar 1818 ab, ein Einkommen von1800 Rthlr. jährlich, welche Sie in monatlichenRaten von der Regicrnngshauptcasse zu Coblenzerheben können, zn bewilligen. Die Halste IhrerEntschädigung vom I. May 1616 ab, werdenSie mit 4<>uo Franken jährlich aus der Regie-rungs-Hauptcasse zu Coblenz empfangen, zu wel-chem Zweck ich sowohl an die betreffenden HerrenMinister, als an den Herren Oberprästdent Staats-Minister von Ingersleben das Erforderliche erlas-sen habe. Die zweyte Hälfte wird Ihnen der Hr.Oberprästdent Graf von Solms Lanbach auS derRheinschiffartscaste bezahlen, und auch an ihnhabe ich das Erforderliche ergehen lassen.

Engers den 27. Januar 1816.

nnterz. Ehr. Hardenberg.

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