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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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thunng nicht verlangend, wohl aber sie von derGerechtigkeit des Königs erwartend; auch demFürsten Staatskanzler theilte ich die Klage mit,wurde aber weder von S. M., noch von ihm ei-ner Antwort gewürdigt. Als in der Folge einallgemeiner Beschluß allen nicht Angestellten ausdem ehmaligen Provisorium die Hälfte ihres be-zogenen Gehaltes zusicherte, und die hiesige Re-gierung anfragte, ob es sich auch ans mich aus-dehne, wurde für meine Person die einzige Aus-nahme in der Provinz geschaffen, es hieß: da ichein Provisorischer sey, so habe ich auf die An-sprüche der Provisorischen keinen Anspruch zu ma-chen ; man hatte sich nicht einmal die Mühe ge-nommen- die Absurdität des Widerspruches miteinem scheinbaren Vorwände schamhaft zu bedecken.Als der Präsident der Regierung, durch die bo-denlose Willkühr verletzt, und betreten über dasgegebne Aergcrniß, ohne die geringste Veranlas-sung von meiner Seite, ja ohne mein Mitwissen,blos durch seine natürliche Billigkeit geleitet, Vor-stellungen dagegen machte, hieß es nach Monaten,man habe an Seine Majestät den König berichtet,und wieder nach andern Monaten, wo man sicheines Anderen besonnen, man wolle mir höchstensi/,oo Franken, meinen Gehalt als ehemaligerProfessor, zum Wartegeld verwilligen. Dieser