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nistericn des Innern und der Finanzen anzutra-gcn. Ich erhielt hierauf eine abschlägige Resolu-tion, weil der P. G., von einem provisorischen Gou-vernement angestellt, auf Wartegeld oder Pen-sion keinen Anspruch habe.
Ich kam dagegen von Neuem ein und außermehreren Gründen, weshalb ich es räthlich hiel-te, einen Mann zn schonen, der ,die Stimme desgroßen Publikums ganz für sich habe, führte ichnoch besonders ans, daß P. G. allerdings einsehr gegründetes Recht ans Entschädigung zustehe,indem er früher seit vielen Jahren öffentlicher Leh-rer am Gymnasium gewesen, als solcher i/,oo Fr.Besoldung gehabt, und in dieser Stelle durch denG. G. Grüner abberufen worden. Darauf erhieltich keine Antwort, wohl aber erging im vorigenMonat eine Verfügung an die Königl. Regierungin Coblenz, wonach auf den Grund meines letztenBerichtes dieselbe angewiesen wurde, dem P. G.i4»o Fr. jährliches Wartegeld zn zahlen, indemihm im höchsten Falle nur dasjenige wieder zuTheil werden könne, was er als öffentlicher Leh-rer am Gymnasium an strirter Besoldung gezo,gen habe.
Als ich von Coblenz aus hiervon die Anzeigeerhielt, glaubte ich mich verpflichtet, in einer aber,maligen Vorstellung am 2. April meinen früher»
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