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Amts zu entheben, um so mehr da bloße Aussich-ten auf eine anderwartige Anstellung, wie sie et-wa die öffentl. Blatter autragen, nicht einmal denSchatten zu tilgen vermögen, den jede, auch will-kuhrlichs und widerrechtliche Dienstentlassung ausden Entlassenen wirst, und den dieser in keinerWeise dulden darf.
( 5 ig,) I. Görres, Direktor des össentftUnterrichts.
An S- Er., d. Ob. PräsidentenHrn. Frh. v. Ingersleben.
lVro. 2.
Ew. Wohlgebohreu ersuche in Gemäßheitdes von dem Hr. Regierungs-Präsidenten v.Reimann zu Aachen an Sie erlassenen und mirabschriftlich mitgetheiltcn Erlasses vom rtcn d. M.die Akten über das Schulwesen, welche sich inIhren Händen befinden, an das hiesige Consisto-rium einzusendeu. Coblenz den gten May 1816.
Der Staatsmeister und Ober-Prasident desGroßherzogrhnmö Niederrhein.
(8iZ) Ingersleben.
Uro. 3 .
-Auf die Zuschrift E, E. vom gten Mayhabe ich die Ehre zu erwiedern, wie es nie meineAbstcht gewesen, durch die herbeygeführten Erörte-rungen über die Art und Weise meiner Dienstent-lassung einen unnützen Streit auzufangen, und
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