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Weise geführt zu haben, daß ich weder voraussetzennoch auch zngeben darf, daß man mich ignorire,und also ignorirend beseitige. Ich habe das Amtzuerst im Namen der Allirten, durch die dama-lige höchste Behörde, den Gouverneur des Mittel-Rheins, erhalten, und der Gouverneur des Nie-derrheins hat mich spater im Namen des Königs,in dessen Vollmacht er handelte, darum bestätigt.Diese Beamten vereinigten damals alle die gegen-wärtig vielfach getheilten Regierungsbezirke, undich kann dcßwegen die Entlassung von der Stelle,die mir die höhere Behörde gegeben, nicht voneiner untern annehmen. Da die Verrichtungdes Hrn. v. Reimann, der einzig der Formnach darüber verfügen konnte, gegenwärtig aufge-hört, so muß ich darauf bestehen, daß mir, cheich meine Direktion als völlig aufgelöst betrachten,und die darauf bezüglichen Schriften abliefern kann,eine förmliche Dienstentlassung von Seiten einesH. Ministeriums in Berlin, der einzigen Behörde,die gegenwärtig noch eintreten kann, zukomme,und ich bitte E. Erzellenz um ihre gefällige Ver-wendung in diesem Gesuche. Ich hoffe alsdannin dieser Entlassung einige der Gründe ausgedrüktzu finden, die ein hohes Ministerium bewogen ha-ben, der Königlichen Ansage zuwider, welche jedemBeamten seine Ansprüche gewahrt, mich meines