seit beynahe einem Jahre sich wiederhohlt an denFürst Staatskanzler gewendet, und sich erboten hat,sich zu stellen, wenn man ihn, sein Recht und Gerichtnach den landesüblichen Gesetzen Zusage. Daß fer-ner die Cabiuettsordre selbst durch die Anklage, erhabe durch sein Buch Revolution Hervorbringenwollen, ihm fein Recht entschieden habe, vor dieAssise gebracht zu werden, indem dieser Vorwurf derstärkste sey, den man jemand machen könne, undwie diese Anklage dem, der sich unschuldig fühle,das unbestreitbare Recht gebe, jeden Privatmann,der dieselbe gegen ihn ausgesprochen, zum Wider-ruf und zur Genugthuung zu zwingen, so eineRegierung ohne Tirraney nicht weigern könne, die-sen Vorwurf vor einem ordentlichen und unpartheyi-schen Gerichte zu erhärten. Er ist aber auf dasAlles nie einer Antwort gewürdigt worden. Dannhabe ich mich wiederhohlt an E. M. und den F.Staatsk. gewendet, und nur als Gnade für michund meine Kinder freyes Geleit für meinen Mannerbeten, indem er bereit sey, sich jeder gesetzlichenUntersuchung und Erkenntnis) zu unterwerfen, wo-rauf uns der Fürst ein nach der Rückkunft mei-nes Mannes zu ernennendes Specialgericht zuge-sagt hatte, meine eigentliche Bitte ganz versagend.Da aber nun diese Specialgerichte, nach dein Ur-theil aller Rechtsgelehrten, weder in Allgemei-nen gesetzlich, noch auf den gegenwärtigen Fall
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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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