Druckschrift 
In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
Seite
229
Einzelbild herunterladen
 

2,9

Specialgerichte erkstirt hatten, aber nur für wenige,genau bestimmte Arten von Verbrechen, als Stras-senraub, Falschmünzen, Mauthvergehen und Auf-ruhr mit gewaffneter Hand, und daß man später-hin selbst diese Specialgerichte als gehässig undwillkührlich habe eingehen lassen, und jene Ver-brechen an die gewöhnlichen Gerichtsbehörden über-wiesen. Der F. St., ohne sich auf irgend eineBeantwortung meiner gewiß triftigen Gründe ein-znlassen, die ich erbötig bin, durch ein Gutachtenunserer erfahrensten Rechtskundigen zu erhärten,hat sich darauf lediglich auf den Znnhalt seinerfrüheren Schreiben bezogen. Ich sehe mich alsogezwungen, mich noch einmal an E. M. selbstzu wenden, da ich unmöglich glauben kann, daßin dem gegenwärtigen Augenblick, wo E. M. mitden sämmtlichen Fürsten Teutschlands, nach dem29 Artikel des Schlußacts der Wiener Conseren-zen, ihren Unterthanen feyerlich die gerichtlicheHülfe nach der Verfassung und den bestehendenGesehen ihres Landes zugestchert haben, man mitmeinem Manne allein eine Ausnahme machenwolle; um so mehr, da alle Untersuchungen auchnicht einen Schatten von Verdacht der Theilnahmean politischen Umtrieben auf ihn haben bringenkönnen. Darum bitte ich E. M. dringend, dieLage einer Mutter zu bedenken, deren Kinder nun