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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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ten, und statt jener die aufsuchen, die sich seithervon den öffentlichen Geschäften fern gehalten, unddie deswegen nicht die Schlechtesten sind. Sie wuß-ten, daß große Opfer Vielen im Mutterlandsgroße Ansprüche auf die Erkenntlichkeit des Staatsgegeben; die Rheknprovinzen sind wie alle andreauch keineswegs mit einem Ueberfluß tüchtiger, un-terrichteter, rechtschaffener Beamten versehen; sie hat-ten es sich gern gefallen lassen, wenn, wo wirklicheArmuth eiugetreten, wirklicher Reichthum nach-geholfen, und hatten solchen Beystand dankbarausgenommen.

Leider hat aber die nun ciugetretene Organi-sation diese Erwartungen nicht erfüllt, und wenndie Regierungen auch bey Ernennung ihrer unter-geordneten Behörden darauf Rücksicht genommen,so scheinen bey der Organisation der Regierungenselbst ganz andre Grundsätze obgewaltet zu haben.Ew. Majestät Minister haben den Ausspruch desKöniglichen Patentes in einem andern Sinne, alsdas Land, genommen. Es wurde nämlich dieseVerheißung einerseits faktisch auf die Zeit von derErbhuldigung bis zn der Definitiv-Organisationbeschränkt, und damit der Fülle der KöniglichenGnade und Gerechtigkeit ärmliches Maß undZiel gegeben; andererseits sollte unterschieden wer-den zwischen Beamten, die bloß von der provis«