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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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Mißgriffe, der den Eiferer für Wahrheit und Rechtund die Ehre seines Volkes dem Anwalde dereigenen gekrankten Persönlichkeit unterschieben möch-te; eine Verwechslung, die man allenfalls der Be-wegung des Augenblicks, aber nie zweyjährigerruhiger Ueberlegung verzeihen könnte. Er wirddarum von den Angelegenheiten dieser Persönlich-keit mit der ruhigen Fassung reden, als gelte esdas Interesse eines Dritten, der in anderer Zeitoder in anderem Welttheil lebt, und dessen Sacheer vor einem öffentlichen Geschworengerkcht zu füh-ren hatte. Thatsachen und Urkunden sollen inseinem Namen reden, und er wird selbst nur dieVerbindungsglieder fügen, die ste unter stch undmit den allgemeinen Interessen der Vaterlandesverknüpfen. Wenn aber ohngeachtet dessen ein Bildstch zusammensetzt, vor dessen ergreifender Wahr-heit man betroffen steht, und dessen Wirkung manabermal nicht auf den Gegenstand, sondern aufdie gehässige Intention des Darstellenden zu schie-ben sich versucht finden mögte, dann muß er denMißgreifendett die Worte jenes römischen Feld-herrn znrufen, die er im Angesichte von Carthagogeredet:

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