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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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Lebensgeister streiten lassen; ist in ihrem Kampf dieWunde wieder ausgeheilt, dann wird auch dasan ihm geübte Unrecht zu nichts werden. Je mehrdie Gewalt ihm gegenüber im Ungesetzlichen sschübernommen, um so schwacher wird ihre bleibendeWirkung seyn; und je fester und ruhiger seineHaltung, um so größer wird ihr entgegen seineStarke werden, nicht eben zu Trotz und wider-spenstigem Eigenwillen, wohl aber zur Vertheidi-gnng seines Rechtes und der Weltordnung undGesetzlichkeit. Denn wie in der Mechanik dieGröße der Bewegung in einem zusammengesetztenVerhältnis' mit der Masse und der Geschwindig-keit wächst, so wird umgekehrt in der ethischenStatik der Widerstand gegen eine unregelmäßigeBewegung einmal im Verhältniß mit der Masseseyn; und dann mit der Ruhe, mit der sie in ih-rem Zustande beharrt, und die schwache Massewird durch diesen ihren Bestand der stärkeren garwohl das Gleichgewicht halten mögen. DiesenGrundsatz hat der in der vorliegenden Sache Be-theiligte bisher befolgt, und er hat ssch ihm inallen seinen persönlichen Verhältnissen gar wohlbewährt; und wenn auch der Gewalt weichend,hat er doch im Rechte jederzeit siegreich da gestan-den, ohne die Billigkeit, die er noch weit höherachtet als das Recht, je zu versehren, Viele ha-