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Die zahllosen Täuschungen der jugendlichen Einbildungs-kraft und des Gefühls erzwingen endlich Vorsichtigkeit und Be-sonnenheit. So reift der Verstand. Aus dem Jrrthum ent-wickelt sich die Erkenntniß der Wahrheit: schmerzhafte Erfah-rungen führen zur Weisheit. Das Kind lernte, was dieVorwelt als das einzige Gut pries; der Jüngling ehrte es;der Mann begreift es, und verwandelt cs in sein Eigen-thum. — Im Kinde war das Gedächtniß vorherrschend zumLernen; im Jünglingsalter die schöpferische Einbildung und dieEmpfindung; im Manne der Verstand.
Das männliche Alter ist der Zeitraum menschlicher Vollkraft— des Handelns, des Schaffens, des Ausführens früherer Ent-würfe. Erhaben über die Schwärmereien der Jugend, würdigtder Mann mit richtigem Blicke die Verhältnisse der Dinge.
Aber das männliche Alter ist nicht das eigentliche Ziel unsersDaseins — denn warum würde unser noch das Grcisenalterharren? Der Mann soll wirken, aber nicht nur für die wenigen.Jahre, da er sich in der Fülle seiner körperlichen Kraft und desVerstandes reifer fühlt. — Er treibt ein Gewerbe, er bekleidetein Amt, er strebt nach größerm Vermögen, nach Ansehen unterSeinesgleichen. Das Alles soll er. Innere Triebe und äußereNothwendigkeiten zwingen ihn. Allein er hatte wahrlich nichtdarum eine so langwierige Jugend und Lehrzeit leben müssen,um ein Amt zu bekommen; das er vielleicht in wenigen Jahrennicht mehr besitzt; um ein Gewerbe zu treiben, das ihn vielleichtbald brodlos läßt; um Ansehen und Einfluß zu gewinnen, dessener durch widrige Verhältnisse schnell verlustig gehen kann; umGeld zu sammeln, das er, noch ehe er alt wird, schon fremdenHänden vererben muß. Wer dies glaubt, hat die höchste Lehreder Weisheit noch nicht gelernt, so viel er auch gelernt habe:daß der unsterbliche Geist der Zweck vom Leben sei, nicht aberdas bunte Spiel des Vergänglichen außer ihm.
Dem Handeln ist das männliche Lebensalter geweiht, demnützlichen, allseitigen Streben zur Vermehrung des allgemeinenLebensglückes. Darum trat der Mann als thätiges Mitglied indie bürgerlichen Verhältnisse ein, übt er Gewerbe und Beamtung,v. 6