hält, mit welcher er gegen das untere Ende des Knopfesdrückt. Der Schenkel, welcher aufwärts durch diesen Knopf,und durch das Loch, das ihn aufnimmt, zieht, muß viereckigoder von einer solchen Form sein, daß der Lagerzapfen sichnicht darin drehen kann, und zu diesem Ende Flügel (kea-lliers or lins) haben, wie der obere Thcil des Zapfens deshängenden Gewindes. Das obere Ende dieses Schenkelsmuß durch den Knopf laufen, und etwas über demselbencmporragen, damit er daselbst durch ein Niet, oder durcheine Kreuzschlicße, oder durch Vernietung oder auf irgendeine andere schickliche Weise an seiner Stelle erhalten wird,und nicht aus derselben herausfallen kann.«
»Die Zapfen oder Kegel der hängenden Gewinde kön-nen gleichfalls auf diese Weise eingefnhrt und in ihren re-spcctivcn Lagen erhalten werden. Die Reibungs- oder La-gerwinde kann auf den gewöhnlichen Bändern arbeiten; umaber die Reibung zu vermindern, muß der Reibungs- oderLagerkcgel auf einem Gegen- oder verkehrten Reibungskegelarbeiten. Der Stift oder Zapfen eines solchen verkehrtenGewindes muß einzeln sein, und nach obiger Weife in sei-nem Knopfe befestigt werden; er muß entweder eine flache,convexe oder concave, eingekerbte oder ausgehöhlte Hervorra-gung aus hartem Metalle an seinem Ende haben, «um dieuntere Seite der corrcspondircnden Hcrvorragung oder denKnopf des Reibungs- oder Tragegewindes des Ruders auf-zunehmcn oder zu stützen.«
»Bei Anwendung oder Befestigung dieser Lager- oderNcibungsgewinde müssen ihre rcspcctiven Lagen auf demRuder und Pfosten des Hintertheiles so vorgerichtet werden,daß der ganze vertikale Druck oder die Schwere des Rudersauf dieselben geworfen wird. Zwei solche Trag. oder Rei-bungsgcwinde werden, wie ich glaube, für das Ruder einesSchiffes von tausend Tonnen hinreichcn, obschon man auchmehrere anwendcn kann. Die Zahl der hängenden Gewindehangt von dem Befunde ab, nach welchem man sie zur Be-festigung des Ruders an dem Pfosten des Hintcrthciles desSchiffes für nothwendig halt. Die Stelle selbst, oder derOrt, wo sie an diesem Pfosten und an dem Ruder befe-stigt werden müssen, ist, der ganzen Länge desselben nach,willkürlich.»
»Die Ncibungsgewinde können an dem Pfosten des