Proc. geben. Es gab Jahre, wo die unfun-dirte Schuld sich auf 30 Mill. Pf. St. belief.
§. 7. Aufser dem Handel mit Gegen-ständen der fundirten und unfundirten Schuld,gibt es in England noch eine sehr grofseAnzahl Unternehmungen auf Actien, die alle,besonders an der Londoner Börse, im Ver-kehr sind, wozu auch noch die irländischeSchuld kommt, die allein aus 7 verschiede-Fonds bestehet und 3 — 4 Proc. Zinsen trägt.
§. 8. Der Tilgungsfonds, der seit 1716entstanden ist, erlangte 1786 eine feste Ein-richtung, wo bestimmt wurde, dafs jährlichfür 1 Mill. Pf. St. Schulden zurückgekauft undsolche zur Vergröfserung der Fonds verwendetwerden sollten. 1792 wurde ferner bestimmt,dafs für jede neue Anleihe 1 Proc. des Kapi-tals jährlich mehr, als dessen Zinsen betragen,erhoben werden soll um hiervon einen be-sondern Tilgungsfonds für jedes Anleihen zubilden. Diese Bestimmung wurde aber nichtgehalten, und 1819, wo der Tilgungs-fonds auf 16 Mill. Pf. St. angewachsen war,verwendete die Regierung, in ihrer damali-gen Geldnoth, 12 Mill. Pf. St. für ihre Rech-nung davon. Zuletzt wurde er, 1828, auf3 Mill. Pf. St. herabgesetzt (§. 12. Kapi-tel I.).