Zahlungen das Parlement keine besondernTaxen und Auflagen bewilliget hat. Die un-fundirte Schuld erzeugt sich jährlich durchAusgaben, die nicht vorausgesehen wurdenoder vorauszusehen waren, oder auch durchein Deficit in der berechneten Einnahme,und cirkulirt in Schuldverschreibungen dereinzelnen Ministerien. Die wichtigsten der-selben sind:
1) Schatzkammer sehe ine (exc/iequerbills; billets de l’Ec/iiqiiier). Diese werden,mit Bewilligung des Parlements, von derSchatzkammer ausgegeben und lauten auf100, 200, 500 und 1000 Pf. St., wo dennbesonders die von 1000 Pf. St. zu den Ge-schäften zwischen der Bank und der Regierungdienen. Die Schatzkammerscheine werden mit2, lf und 1| Pence von 100 Pf. St. auf denTag verzinst, und man verhandelt sie mitPrämien, die auf 100 Pf. St. in so und soviel Schillingen mehr oder weniger bestehen.In der Cirkulation gelten sie für baares Geld,doch ohne Zwang. Nach Ablauf einer be-stimmten Zeit, werden sie in den öffentli-chen Cassen als Baarzahlung angenommen,oder eingelöst, oder auch zu der fundirtenSchuld geschlagen.
2) Marinescheine (navy-bills) , dieerst 6 Monat nach der Ausgabe Zinsen ä 4
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