80
Gattung dieser Effecten, und diese wirddann Scrip genannt. Der Gewinn, den mandurch eine solche Subscription erhält, wirdBonus genannt. Heifst es z. B. Scrip von 3Proc. consol. 60, so bedeutet dies, dafs manfür eine gewisse Summe, z. B. für 110 Pf. St.in 3 proc. Renten 60 Pf. St. subscribirt, alsofür 100 Pf. St. 55 ^ t Pf. St. Wäre nun derCours dieser 3 Proc. auf 58, so gäbe dies einBonus von 2 1 fi f Proc.
Die Käufer der Recepisse, es sei fürdas Omnium oder eines Scrips, erlangen zu-gleich das Recht, an die Stelle der ur-sprünglichen Inhaber bei der Bank zu tre-ten. Heifst es Omnium ä 24, so bedeutetdies, dafs ein Recepisse auf das Omnium mit24 Proc. Gewinn über den Gesammtbetragder subscribirten Effecten verkauft wird. Indiesem Falle müfsten denn auch die Effecten,seit Eröffnung der Anleihe, verhältnifsmäfsiggestiegen seyn, da die 24 Proc. Ueberwerthsich wieder in dem hohem Preis der sub-scribirten Effecten finden müssen.
II. Unfundirte Schuld.
§. 6. Neben der fundirten Schuld gibtes auch allemal noch eine schwebendeoder unfundirte. Diese bestehet in sol-chen Schuldverschreibungen, zu deren Rück-