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Diese Scheine, welche mit der Litera, Num-mer und dem Datum der Obligation überein-stimmen, werden Zinscoupons genannt,indem sie zur Verfallzeit abgeschnitten, undder darin bemerkte Betrag erhoben werdenkann.
Noch gibt es auch, wie z. B. bei denWiener Bank-Aktien, Staatsschuldverschrei-bungen, die auf den Namen des Inhabers,die Coupons aber auf jeden Inhaber lauten.
II. Inscriptionen. Hierunter verste-het man eine Forderung an den Slaat, überwelche man keinen besondern Schuldbrief er-hält, sondern nur eine Eintragung derselbenin ein Hauptbuch (grand livre ), das dieStaatsschulden enthält. Der Staat hält näm-lich in diesem Falle ein Hauptbuch über seineSchulden, in welches er die Namen und dieForderung eines jeden seiner Gläubiger ein-trägt. Jede Veränderung, sowohl in derPerson des Besitzers, als in der Gröfse derKapitalschuld, mufs in diesem Buche nachge-tragen werden und alles, was der Gläubigerdavon in die Hand bekommen kann, beste-het in einem Auszug aus diesem Buche (ex-trait cTinscription). Dieses Inscriptionssystemist vorzüglich in England und Frankreich imGebrauche.