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und diese ist es, die man das Staatspa-pier nennt. Staatspapiere, durch welcheeine Geldforderung an den Staat beurkundetwird, werden daher auch Staatsschuld-verschreibungen, Staatseffekten, auchblos Effekten genannt.
§. 6. Obgleich Staatspapiere und Pa-piergeld sich darin ähnlich sind, dafs einer-seits das Papiergeld eben so gut vom Staaterealisirt werden mufs, wie die Staatspapiere,andererseits aber auch Zahlungen in Staats-papieren geleistet werden können, so sindbeide dennoch wesentlich von einander ver-schieden, dadurch, dafs das Papiergeld ei-gentliches Tauschmittel ist, einen gezwun-genen Cours hat, und als wirkliches Geldangenommen werden mufs, was Alles beiden Staatspapieren nicht der Fall ist. Staats-papiere machen daher allein nur den eigent-lichen Papiermarkt aus.
§. 7. Die Formen, unter welchen dieStaatspapiere ausgefertiget werden, vermit-telst welcher sie von einer Hand in die an-dere übergehen und Gegenstand des Ver-kehrs werden können, sind verschiedener Art,nämlich:
I. Obligationen. Hierunter verste-het man die Staatsschuldverschreibung, die