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Börsen-Handbuch oder gründliche Darstellung des gesammten Börsen-Verkehrs und der Staatspapier-Geschäfte : enth. d. praktische Anleitg zu deren Berechnung ... ; mit histor. Einl. über Staatsanleihen u. deren Tilgung
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§. 4. Bei Anleihen der ersten Art istes üblich, die Reihe der einzelnen Schuld-verschreibungen , die eingelöst werden sollen,dem Zufall zu überlassen, und sie durchVerloosung zu bestimmen. Oestreich, Preus-sen und mehrere andere Staaten Deutsch-lands haben dieses Anleihesystem angenom-men. Hierher gehören auch die Anleihen,bei welchen mit der Ausloosung zur Heimzah-lung des Kapitals noch Prämien gewonnenwerden können, und die deshalb Lotterie-anleihen genannt werden, wie dieses z. ß.bei dem östreichischen Anleihen von 1820der Fall ist.

Bei Anleihen der zweiten Art, richtetsich die Rente, die dem Darleiher für dasvorgeschossene Kapital bezahlt wird, nach derHöhe des herrschenden Zinsfufses und nachder Zeit, wie lange die Auszahlung derRente dauert. Für lebenslängliche Renten(rentes viageres ) müssen Wahrscheinlich-keitstabellen über Sterblichkeit zu Grunde ge-legt werden. Hierher gehören auch die Ton-tinen, nach ihrem Erfinder Tonti, einemNeapolitaner, also genannt, wo die Rentedes früher Verstorbenen dem länger Leben-den zufällt, bis zuletzt Einer die Rente desganzen Kapitals erhält, und erst mit dessenTode der Staat seiner Verbindlichkeit ent-