3
gentliches Handelsobjekt, hier besonders inBetrachtung kommen, und den Gegenstanddieses Werks ausmachen, sind gegenwärtigvon mancherlei Art, unter denen besondersdie, unter welchen Bedingungen die Anleihezurückbezahlt werden soll, vorzüglich zu be-achten ist.
§. 3. In dieser Hinsicht lassen sich dieStaats-Anleihen, die heut zu Tage Gegen-stand des Verkehrs sind, auf folgende Weiseklassificiren.
I. Anleihen, bei denen das Kapitel nachbestimmten Terminen zur Rückzahlung ge-langen soll.
II. Annuitäten (Leib- oder Zeitrenten).Das Charakteristische einer solchen Anleiheist, dafs sie höhere Zinsen trägt, als der ge-wöhnliche Zinsfnts ist, hierdurch aber auchstets ein gewisser Theil des Kapitals mitzurückbezahlt wird, bis dieses endlich nacheiner bestimmten Zeit, ganz erloschen ist.Von solchen Kapitalanlagen sagt man daher,sie seien a fonds perdu angelegt.
III. Ewige (perpetuirliche) Renten. Der-gleichen Anleihen geniefsen so lange Zinsen,als der Staat das Kapital nicht zurückzuzah-len für thunlich erachtet, da dieses von Sei-ten des Darleihers nie aufgekündiget, nochvon dem Staate zurück verlangt werden kann.
1 *