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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
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151
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XVH.

Gegenseitige Erbactie durch Beitrage.

Jährlicher

Beitrag

Jährlicher

Beitrag

Jährlicher

Beitrag

Baumann

Baumannr1.04

! 55 j 8.60

Für diesen jährlichen, während der Coexistenz zweier Per-?! sone» zu entrichtenden Beitrag erhält, bei dem Tode der einen^ dieser Personen, der Uebcrlebende 100 Gulden-