12l
XVH.
Gegenseitige Erbactie durch Beitrage.
Jährlicher
Beitrag
Jährlicher
Beitrag
Jährlicher
Beitrag
Baumann
Baumannr—1.04
! 55 j 8.60
Für diesen jährlichen, während der Coexistenz zweier Per-?! sone» zu entrichtenden Beitrag erhält, bei dem Tode der einen^ dieser Personen, der Uebcrlebende 100 Gulden-