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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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son zu finden, deren mittlere Lebensdauer gleich der Ehedauerjener zwei ersten Personen ist, wird man also zuerst (nach derTaf. IV) die Ehedauer der zwei Personen des Alters m und »suchen, und diese Ehedauer als mittlere Lebensdauer einesMenschen ansehen, dessen gegenwärtiges Alter ^ man durchdie zweite der Tafeln III leicht finden kann, und dieser Werth

von wird der Gleichung genügen und daher auch

sehr nahe, wenn der Zinsfuß nicht zu groß ist, auch der Glei-chung 6^ 1^ . Kennt man also durch das angezeigte Ver-

fahren den Werth von -r, so wird man bloß den Ausdruck

von O,

-L(

. . .) entwickeln,d. h. nach §. 17 mit Hülfe der Tafel VI bloß die Große

^ r/2 . berechnen und dann wird der gesuchte

genäherte Werth von 1^ gleich 6^ seyn.

Lx. Sei m 60 und n 25. Man suche 1^°.

^ 23

Für dieses Paar erhält man nach Taf. IV die Ehedauer10.70. Wird diese Zahl als die mittlere Lebensdauer einerPerson des Alters sc betrachtet, so gibt die Tafel III mit demArgumente 10.70 die Größe sc. 62.98. Für diesen

Werth von se ist aber 116.28 und ^ 182.2, alsoauch für den Zinsfuß r 1.04

(1.04)

116.23182.2

- 7-548.

Die strenge Rechnung nach dem §. 16. III aufgestelltengenauen Formel gibt I 7.550.

Lx. II. m 50 und'» 80 gibt, ^ 18.82, alsosr 56.89 und l"' 9.29. Nach der strengen Rechnung 9.22^

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