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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
Entstehung
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nicht leicht so beträchtlich seyn, um nicht auf Beistimmung derMehrzahl zur Reform rechnen zu dürfen. Sind aber die bis-herigen Fehler und die daraus folgenden Reductionen der Pen-sionen so groß, daß sich die Mehrzahl der Mitglieder dieseAenderungen, die gleichsam ganz neue Bedingungen und daherauch ein ganz anderes Institut begründen, nicht mehr gefal-len lassen will, sondern sie mit Unwillen zurückstößt, danntritt der traurige Fall ein, wo die Gesellschaft aufgelöstwerden muß. Diese Auflösung besteht in der Zurückzahlungder Caffe an die Mitglieder von allen den Leistungen, welchedie Mitglieder an die Casse bisher entrichtet haben, oder wenndiese Forderungen der Mitglieder, wegen des fehlerhaften Zu-standes des Instituts, nicht mehr ganz befriediget werden kön-nen, in einer diesem Zustande angemessenen und auf alle Mit-glieder auf gleiche Weise vertheilte Zurückzahlung ihrer bis-herigen Leistungen. Dadurch werden alle früheren Verbindlich-keiten , welche zwischen der Casse und den Mitgliedern aufge-richtet wurden, vernichtet und die Gesellschaft selbst wird auf-gelöst.

Doch muß bemerkt werden, daß dieses traurige Extrem solange als möglich vermieden werden soll. Aber auch die Fort-führung einer einmal als fehlerhaft anerkannten Anstalt istnur der Weg zum Unglücke, das früher oder spater eintretenmuß, daher Verbesserung, wo sie geboten wird, ungesäumtvorgenommen werden muß, so schmerzhaft sie auch scheinen mag,weil doch nur dadurch noch viel größere, wenn gleich nochkünftige Uebel vermieden werden können. Aber die Auflö-sungist ein nicht minder großes und zwar schon gegenwär-tiges Unglück, dem man sich daher nur in dem äußersten Falleund wenn keine andere Hülfe mehr möglich ist, überlassen darf.Diese Auflösung zerstört nämlich die Hoffnungen, vielleicht dieletzten Hoffnungen der meisten Mitglieder und gibt ihre Nach-kommen, für welche nun jene, ihres vorgerückten Alters wegen,nicht mehr sorgen können, der Armuth und vielleicht der Ver-zweiflung Preis. Man darf der allgemeinen Billigkeit gemäß