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v. Theiz und Güldenstern.
Seine Besitzungen Neschwitz (KMM von Bautzen, 8 von Königs-wartha) und Zubehör fielen an seine Witwe. Bin 24. Bugust 1735belehnt, verkaufte sie die ganze Herrschaft Neschwitz im Jahre 1737 anden Grasen v. Sulkowski.
Nach dem Tode ihres Gemahls nahm Ursula Latharina, die bisdahin den ihr verliehenen Namen einer Fürstin von Teschen geführthatte ft, Namen und Wappen ihres verstorbenen Gatten an ft.
Was ihre Herrschaft Hoyerswerda anbetrisft, so hatte sie das zudieser gehörige Gut Särchen (880 von Hoyerswerda) an Maria Burorav. Spiegel, geb. „v. Kahrimann" am 3. Juli 1705 verkauft, kaufte esaber am 25. Februar 1717 wieder von ihr zurück. Ihrer Erbhuldigungs-pslicht beim Regierungsantritt des Kurfürsten Friedrich Rugusts II. vonSachsen durfte sie auf ihr Bnsuchen 1734 durch einen Stellvertreter Genügeleisten ft: Der Generalmajor Nudolph Heinrich v. Neitschütz auf Gaußigerhielt von ihr Vollmacht zur Leistung des Erbhuldigungseides. RmI.Rugust 1737 trat sie dem König-Kurfürsten die Herrschaft Hoyers-werda nebst dem Gut und Vorwerk Särchen käuflich ab ft.
Sie starb zu Dresden am 4. Mai 1743 und wurde in der Jesuiten-kirche zu Leitmeritz bestattet.
Siehe auch Württemberg.
v. Theiz und Güldenstern.
Kaiser Leopold I. erhebt, Wien den 5. März 1666, BalthasarTheiz in den Reichsadelsstand ft. Über seiner Vorfahren und seineeigenen Verdienste heißt es in dem Rdelsbriefe, daß . . . „seines GrosVaters Valor und Grosmütigkeit von anno fünfzehnhundert und neünzigkin dem damahligen grausamen Türckenkrieg bis uo sechzehnhundert undzwanzig gnugsamb und so lang erschienen, bis er endlich bey der in
ft So Unterzeichnete sie sich noch einige Monate vor ihres Gatten Tode imJahre 1734: „V. Ouotrssss cts Dssolrsn" in großen kräftigen Zügen. LehnsaktenHoyerswerda. — Ihr im Jahre 1717, also noch vor ihrer Vermählung mit demPrinzen von Württemberg gestelltes Unsinnen, „Herzogin" genannt zu werden,worüber der Dberamtshauptmann zu Bautzen an den Landesherrn berichtete, wurdeabgelehnt. Der König - Rursürst verfügte, Dresden den 26. Juni 1717, an den Gber-amtshauptmann . . . „Nachdem nun derselben eurem Rnführen nach in dem Kayser-lichen viplomats nur das praedicat von des Heil. Köm. Reichs Fürstin von Teschenbeygeleget worden, so lassen wir es auch dabey bewenden und habt ihr euch gleich-falls darnach gehorsamst zu achten" . . . Lehnsakten Särchen.
ft 6-By rn a. a. D. S. Y2.
ft Frau Ursula Latharina, des heil. Römischen Reichs Fürstin von Teschen,auf der Herrschaft Hoyerswerda, „Okatiborsoli" und Lärchen, schrieb dem Kurfürsten,daß es ihr „als einer Dame nicht erlaubet gewesen, vor dero Throne persönlich zuerscheinen" und bat zur Rblegung der Lrbhuldigungspflicht wegen der HerrschaftHoyerswerda per manÜLtuvium admittiert zu werden. Lehnsakten Hoyerswerda.
ft Die Güter wurden nun mit der Rentkammer „als ein darvon fürohin zukeiner Zeit alienables Oomainen- und Tammer-Guth gänzlich und auf ewige Zeitenconsolidiret". Lehnsakten Hoyerswerda.
ft H.-St.-R. Boa. 9536, Das dritte Buch Dberlaus. Landes- und Policey-Sachen,1663 — 79, Fol. 173 ff.: verzeichniß Dberlaus. Urkunden, II. Bd., S. 328; Gritzner,Standes-Erhebungen »nd Gnaden-Ücte, II. Bd., S. 672.