v. Temritz.
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leutncmts Hans Christoph v. T. (vergl. 5. 962) das Gut To Ilm für 9000Taler H. Seiner Ansprüche an das Gut Mücka seines verstorbenen BrudersLeuther ist bereits gedacht worden^). Taspar Threnreich starb am l./l l.April1696 „zwischen 11 und 12 Uhren", vermählt war er: I. mit BarbaraMargarethe v. Dallwitz, Tochter Johann Maximilians v. D. ausStarzeddel. Die Theberedung fand statt am 5. Juni 1663 in Bautzen,die Vermählung am 10. Juni desselben Jahres. Am 9. Mai 1654 ließer seine Gattin wegen ihres eingebrachten Heiratsguts in Höhe von1600 Gulden aus Delsa und Förstgen verleibgedingen. Sie starb schonam 6. November 1654 im Alter von 27 Jahren b); II. seit dem 1. Mai1656 mit Anna Sophia v. Debschitz, geboren 1637, Tochter Thristophsv. D. auf Hartmannsdors. Zufolge Theberedung vom 5. Dezember 1655brachte sie ihm 2000 FI. zum Ehegeld mit. Am 8. November 1657 ließer sie aus Geisa und Förstgen verleibgedingen. Am 11. Mai 1675wurde ihr das sublwsta zum verkauf gelangende Gut Sproitz (8>V vonNothenburg) für 2500 Taler Kauf- und 200 Taler Geschenkgelderadjudiziert. Sie starb am 16. Mai 1698. Taspar Threnreich hinterließfünf Töchter, sämtlich aus zweiter The. Da er keinen Sohn hatte, sobat er den Kurfürsten, „ihm seine durch Gottes Seegen vermittelst zweyernach einander getroffenen Heyrathen und seines embsigen Fleißes an sichgebrachte Gütter Glsa sammt seinen pertinentien Lulmen und Sproiz inLrbgutt zu verwandeln" H. Der Kurfürst genehmigte, Schneeberg, den10./20. August 1678 das Gesuch und verwandelte die genannten dreiGüter aus Mannlehn in Trbe. Daß den fünf Töchtern Taspar Lhren-reichs gegenüber Hans Thristoph v. T. (ff 1719 in Hoyerswerda, vergl.S. 966) Ansprüche auf die Güter Förstgen, Leipgen, Klein-Gelsa, Dubrauund Sproitz erhob, ist bereits oben erwähnt worden'').
Die fünf Töchter Taspar Threnreichs waren:
a. Anna Sophia, * 22. Dezember 1658, vermählt mit Gott-lob Threnreich v. Klüx aus lverda re.
1) H.-St.-kl. Boo. 9548, Vas achte Buch Gberlaus. Lehens-Sachen, 1672 — 1681Fol. 126.
2) Taspar Threnreich hatte schon gegen die am 24. klpril 1667 erfolgte Ver-wandlung des Gutes Mücka aus Mann- in Lrblehn Protest eingelegt, weil durchsolche Verwandlung das am 13. Dktober 1662 konfirmierte Geschlechtspaktum verletztwürde, in dem es heiße: . . . „daß alle unsere Güter, die wir damals innegehabtoder inskünftige erkaufen, ererben oder sonst rechtmäßig an uns bringen würden,Lehen seien und dergestalt von uns darinnen succedirt werden solle". H.-St.-N.Boe. 9547, Vas sechste Buch Gberlaus. Lehens-Sachen, 1657-1674, Zol. 167.
y Itloß, Geneal. Nachrichten, Mspt. Bd. XVII, v. Temritz.
H Lehnsakten Lollm.
°) In dem Streit über den Besitz der Güter wurden Responsa der Schöppen-stühle zu Jena, Leipzig, Wittenberg, der Furistenfakultät zu Halle eingeholt. Nppella-tionen, die die Temritzschen Nllodialerben und Besitzer der Temritzschen Güter gegendie Lehnsreichung des Gutes Lollm ic. an den Leutnant Hans Thristoph v. T. erhoben,wurden vom Nurfürsten zurückgewiesen und letzterer am 3. Juni 1712 mit Delsabelehnt. Infolge eines Vergleichs vom 1. Juni 1716 wurde wieder „alles in vorigenStand gesetzet". Lehnsakten Lollm. - Vas Nesponsum der Iuristenfakultät zu Hallesiehe in weinarts Lehnrecht der Gberlausitz, I, S. 205 ff.