v. Temritz.
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5. Buna LatharinaI. Sie vermählte sich mit HeinrichChristian v. Rabenau aus Nieder-Strahwalde.
6. Maria Elisabeth. Sie vermählte sich mit Joachim Lern-hard v. Gersdorff aus (Ober - Nennersdors. Der Lhevertrag fand stattam l. Mai 1652.
l. Hans Christoph v. T., ein Sohn Christophs, kaufte am14. Mai 1653 von den Georg und Martin Breunig scheu Lrben das GutCeichnitz (bl von Bautzen) für 5900 Taler und wurde am 24. klprill654 belehnt. Nm 27. Nugust l654 Unterzeichnete er das Lehnspaktum^).Cr starb, nachdem er „wegen seines Unglücks in Cntlepbung seinesUnechtes am 5. Septembris l667 in die Gber-Ucht erklähret und alsopro civiliter inortuo gehalten wirbt""), um das Jahr l671. vermählt
tz Nnna Latharina heißt sie in den Lehnsakten von Nieder - Strahwalde; imJahrbuch des Deutschen Ndels, III. Bd. (1899), S. 307 wird sie Nnna LhristianeLatharina genannt und als ihr Geburts- und Todestag der 19. Februar 1626 und28. INärz 1694 bezeichnet.
Vberlaus. Lollektions Werk I, 5. 1066.
3) Lehnsakten Lollm. Über den Verlauf der Angelegenheit ist nach den Lehns-akten Teichnitz folgendes zu bemerken: Hans ThUstophs Bruder, Leuther v. T.schreibt am 2. Dezember 1665 an den Landvogt: Da der Kurfürst „auf meines ab-wesenden Bruders ks- Hans Christophs v. T. unerzogener kleiner Kinder demüthigstes,flehentlichstes Bitten sich dahin gnädigst resolvirt, daß, wofern gleich ihr Vater zuNusführung seiner Unschuld wegen der an seinem Knechte begangenen Tntleibungsam 5.,15. März 1664s nicht wiederum ins Land kommen mochte, dennoch sein Güt-chen Teichnitz in keinen Nnspruch genommen, sondern seinen armen Kindern eigen-thümlich gelassen werden sollte" . . ., so bitte er um eine Vberamtsrekognition. —Nm 22. Mai 1665 hatten sich von Bautzen an den Kurfürsten gewendet „LhristinaNgnisa vor mich und meiner abwesenden Schwester Johanna Tleonora gebohrnerTemritzin, Sophia Tugendreich vor mich und meiner kleinern Schwester BarbaraLliesabethen gebohrner Temritzin": „Tw. Lhurfl. Durch!, können Wir arme unschuldigeKinder mit wehmüthigsten Thränen zu Klagen nicht unterlassen, wie daß der HepligeGott nach seinem gerechtesten Wohlgefallen vor 2H^ Jahren unsere liebe Mutter vondieser Welt durch den zeidtlichen Todt abgefordert/unser lieber Vater aber, k)-HannsChristoph von Temritz im verwichenen 1664. Jahre mit seinem Knechte verunglücktund nach ergriffener Flucht unlängsthin vor hiesigem peinlichen Gerichte in die Nchterkläret, auch dannenhero, weil er dergestalt pro oivilitsr irrortuo gehalten wird,wir bep unseren zarten Jahren in den elenden Waisen-Stand gesetzt worden, weilwir nun nicht wissen können, ob unser Vater noch am Leben und wo er hin kommenist, auch ob er wiederumb zurückgelangen und seine Unschuld ausführen werde, undaber inmittels besorgen müssen, es dörffe der Klsoal unsers abwesenden VatersStückchen Guths, Teichnicz genant, welches er vor 5000 und etliche hundert Thalererkaufst, darauf) aber noch über 2000 Thaler Kaufsgelder schuldig ist, als wovonwir inmittels unsere nothdürfftige Lebensmittel suchen müssen, im Fall seines fernerenAusbleibens angreiffen und uns arme Waisen an den jämmerlichen Bettelstab bringen,so fallen T. Lhnrfl. Durch!, wir hiermit wehmütigest zu Fus und bitten demütigest,Sie walten unser Gott auf Erden seyn und an uns armen unschuldigen Waisen dieMißethat unsers vatters nicht straffen, noch uns ohne dis unglückseelige Mutter- undVater-Waisen weiter betrüben lassen. Sondern vielmehr mit Ihrer in denen Nuge»der ganzen Welt herumleuchtenden Gnade und Müdigkeit auch uns arme Waisengnädigst begütigen. Und hierauf diese gnädigste Verordnung thun, daß, wofern gleichunser abwesender Vater nicht wiederumb zu erlangen sepn mochte, dennoch seinzurückgelassenes Gütchen Teichnicz von dem Kisoslir nicht angesprochen, sondern unsarmen Kindern (die wir sonst nichts haben, wovon wir unser Leben erhalten undauferzogen werden krönten) eigenthümblich gelassen werden solle. Solche churfürstl.