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2 (1913)
Entstehung
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920
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v. Staupitz.

besagtes sein Nitterguth cum psrtiiwntiis zu Declinirung der schmäh-lichen ferneren Subhastation zu verkaufen sich resolviret"I ... so ver-äußerte er mit Zustimmung seiner Gattin seine Güter Uleinhähnchen,Neraditz und Neuhähnchen am 10. Dezember 1716 an den königlichpolnischen kurfürstlich Sächsischen Kammerprokurator im MarkgraftumGberlausitz Nugust Magnus Prinz für 16000 Taler. Johann Gottloberbaute nun das Gütchen Neu-Schmölln^) (0 von Bischofswerda) underlangte für dieses im Jahre 1720 die (Qualität als Erb- und Nllodial-gutb). Er verkaufte zu Walpurgis 1726 seinErb-, Lehn- und Ritter-gut" Neu-Schmölln an seinenVetter" (richtiger Neffen, den Sohn seinesBruders Günther Ernst) Larl Heinrich v. S. auf Nieder - Burkau für4600 Taler, vermählt war Johann Gottlob mit Katharina Julianegeb. v. Kpaw a. d. h. Steinkirch, Mitwe Gottlob Ernsts v. Sander;wohl die zweite Gattin Johann Gottlobs war Thristiane Juliette(Iuditha) v. Larlowitz, geboren am 1. Dezember 1684h.

I. Günther Ernst v. S., der ältere Sohn Hans Lrnsts, pflanzteden Stamm fort. Er war am 7. Januar 1671h geboren und kaufte,wie oben erwähnt (vergl. S. 919), am 3. Oktober 1696 mit Zu-stimmung seines Bruders Johann Gottlob von seinem Vater HansErnst v. S. das Gut Nieder-Burkau für 11 500 Taler und empfinges am 13. März 1696 zu Lehn verreicht. Günther Ernst starb schonam 12. Februar 1707. vermählt hatte er sich mit Eva Mariav. pannwitz. Sie erwarb wenige Jahre vor ihrem Tode das Güt-chen Neu-Schmölln (vergl. S. 922) und erhielt am 31. Nugust

fl Lehnsakten Kleinhähnchen.

h Nuf manchen Karten, so auf der vom Kgl. Sächsischen Generalstab 1Y02bearbeitetenGarnisonnmgebungskarte Bautzen" findet sich die BezeichnungNeu-schmölln od. Staupitz".

o) Nm ly. November 1720 schreibt der Kurfürst an den Landes- und Gber-amtshauptmann zu Bautzen in Betreff des von Johann Gottlob v. S. neuerbautenGütchens Neu-Schmölln . . .Kllermaßen ermeldter der v. S. bei diesem gleichsamaus rauher Wurzel errichteten neuen Dorfe vielen Fleiß, Mühe und Unkosten an-gewendet, auch noch weiter anzuwenden verspricht: überhaupt aber dergleichen Nn-bauung wüster nnd unnützbarer Felder sowohl Unserem landesherrlichen Interesse,als auch dem Bublioo in viele Wege zuträglich ist, als haben wir uns in Betrachtdessen in Gnaden entschlossen, nicht allein ofterwähntem v. S. sein neuerbautes GütchenNeu-Schmölln in Erbe als ein Lrb- und Nllodialgut . . . verreichen zu lassen, sondernihm auch seinen eigenen Brauurbar gegen Erlegung der gewöhnlichen Tranksteuervor seine Person und Bedienten, desgl. vor die neu angesetzten und ferner anzu-setzenden Unterthanen, so viel in dem neuerbauten Dorfe consumirt wird, jedoch mitBxelusion des Bierverschenkens außer dem Grte, zu verstatten, folglich ihm die Lr-bauung einer neuen Schenke, wie nicht minder das Schlachten und Lacken zu erlauben" ...Ferner sollten die Ständeihm wenigstens 300 Thaler zum Beitrag bewilligen, dahin-gegen der v. S. auf sein neues Dörfchen jährlich 4 oder zum wenigsten 3 Baucheund die anderen onsra nach Proportion seines Gütchens zu übernehmen sich nichtentbrechen wird. Sollte aber der v. S. diesen Beitrag von denen Ständen nichterhalten können, so sind ihm sodann etzliche Freijahre zu concediren" . . . Lehns-akten Neu-Schmölln.

fl vergl. Laus. Magazin l777 , S. 21; v. Kpaw, Familien-Lhronik des Ge-schlechts v. Kpaw, 1870, S. 10Y;Nus dem Archive der Familie v. Larlowitz", 1875,S. 165, hier ist Johann Gottlob irrtümlich Julius genannt.

fl Kloß, Geneal. Nachrichten, Mspt. Bd. XVI, v. Staupitz.