v. Staupitz.
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für ihre Forderungen annahmen. Die Rammenauschen Teiche erhieltwegen einer Schuldforderung Heinrich Otto v. Köckritz adjudiziert.
von lvols Christoph hören wir nichts weiter. Hans (Johann)Ernst, der zweite Sohn Hans Hartmanns, vermählte sich im Spätjahr1660 mit Frau Sidonia, geb. v. Ende, Witwe Caspar Rudolphsv. Schönberg aus Bretnig. von seinen Stiefsöhnen Hans Wolf undLaspar Rudolph d. I. v. Schönberg kaufte Hans Ernst im Jahre 1672 dieGüter Gber- und Rieder-Burkau für 13000 Fl. und ließ den Raus„der Gewähr halber" am Schloßtor zu Bautzen anschlagen. Rm 13. Juli1673 wurde er vom Rurprinzen Johann Georg mit dem RunkellehngutBurkau belehnt. Streitigkeiten Hans Ernsts mit dem RIoster Marien-stern wegen der Jagdgerechtigkeit wurden am I I. September 1676 bei-gelegt h. Hans Ernst kaufte am 4. Oktober 1695 von Johann Heinrichv. Zezschwitz das Gut RIeinhähnchen samt Reraditz (beide KMO vonBischofswerda) für 12 500 Taler und wurde am 13. Rlärz 1696 belehnt.Rieder-Burkau hatte Hans Ernst bereits im Jahre 1695 seinem SohneGünther Ernst verkauft, RIeinhähnchen veräußerte er im Jahre 1705seinem Sohne Johann Gottlob, Ober - Burkau im Jahre 1710 seinemEnkel Gottlob Ernst. Hans Ernst starb „gegen Michael" 1711^). SeineGattin war ihm bereits am 23. Rpril 1704 im RIter von 74 Jahrenim Tode voraiiqeqanqenff. Johann Ernst hinterließ zwei Söhne:
I. Günther Ernst. Siehe S. 920.
II. Johann Gottlob.
Um zunächst II. Johann Gottlob zu besprechen, so war dieserim Jahre 1695 Rornetth. Er kaufte zu Walpurgis 1705 von seinemVater das Gut RIeinhähnchen für 12500 Taler und wurde am27. Rugust dieses Jahres belehnt. Mit seinem Rachbar Johann Wigandv. pentzig aus Iiedlitz vereinbarte er am 17. Juli 1713 zum Zweck derGrenzregulierung einen Tauschvertrag, dem zufolge einer dem andernbestimmte Feldstücke überließ. Line nicht unbeträchtliche Schuldenlastnötigte Johann Gottlob sein Gut RIeinhähnchen mit pertinentien aus-zugeben. Nachdem er „von einigen seiner Öreäitorum dergestalt ge-druckst worden, daß auch solch sein Guth sRleinhähnchenj mit allemZugehör öffentlich subhastiret und mehr nicht als 8200 Rthlr. unlängstdaraus gebothen worden; nachdem nun der Herr v. Staupitz, um sichnicht ruiniren oder um das seinige bringen zu lassen, in Gottes Nahmen
tz Weinart, Rechte und Gewohnheiten der Ober- und Nieder-Lausitz, I. Bd.,
S. 120.
-) Lehnsakten Burkau. — Sein Denkmal, sowie das Gottlob Ernsts befindensich in Burkau, vergl. Gurlitt. Beschreibende Darstellung der älteren Bau- undKunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. Rmtshauptmannschaft Bautzen, I. S. 47. 48.
3) Klotz, Geneal. Nachrichten. Mspt. Bd. XVI. v. Staupitz.
tz Er war wohl jener Gottlob v. St., den die Abtissin von MariensternLatharina Benadin in einer Beschwerde vom Jahre 1606 wegen von ihm verübterGewalttätigkeit am Klosterschützen auf Klosters Grund und Boden, als Kornett inkurfürstlichen Kriegsdiensten unter des Obersten v. Schachmann Regiment zu Roßstehend, der „im Rmbte Kemnitz sein Duartier haben soll", bezeichnet. kj.-St.-R.Boe. 9532. Vas 71. Buch Vberlaus. Justiz-Sachen 1690-1708, Fol. 34.