. . . „so nicht eompos montis ist und zum Hohnstein deswegen sitzt" H.Er starb im Jahre 1721. vier Kinder, einen Sohn und drei Töchter,hatte er: Georg Wilhelm, Elisabeth violanthe („vielanthe"),Margarethe Eleonore und Floriane Tharlotte. Der Sohn scheintfrühzeitig gestorben zu sein, ebenso Elisabeth violanthe, die am24. November 1711 in Wiednitz ihr Testament macht^). Die beidenanderen Töchter überlebten ihren Vater; Floriane Tharlotte vermähltesich mit Friedrich Wilhelm Hoffmann.
Georg Rudolph v. S., der dritte Sohn Wolf Heinrichs d. A., warvon seinem Stiefvater Balthasar Abraham d. I. v. Taubadel in die Mitbelehn-schast des Gutes Wiednitz genommen worden. Im August 1674 starb,wie erwähnt, der letztere. Die nach seinem Tode ausbrechenden Streitig-keiten zwischen Georg Rudolph v. S. und den Gevettern v. Taubadelwegen der Sukzession im Gute Wiednitz wurden endlich, nachdem Gut-achten der juristischen Fakultäten von Wittenberg und Jena eingeholtworden waren H, im Mai 1690 durch einen vergleich beigelegt, in demdas Gut Georg Rudolph zugesprochen wurde. Am 13. Juni 1690 erhielter es verreicht. Daneben besaß er noch Röhrsdorf. — Georg Rudolphwurde kursächsischer Kammerjunker,- als solcher nahm er teil an demprunkvollen Leichenbegängnis des Kurfürsten Johann Georgs III. inFreiberg am 11. Dezember 1691H. Später wurde er kurfürstlicher Ratund Gegenhändler im Markgraftum Gberlausitz°). Patronatsstreitig-keiten, die er mit seiner Nachbarin Johanna Margarethe Freifrauv. Schellendorfs auf Königsbrück hatte, führten zum Erlaß eines landes-herrlichen Reskripts vom 28. Oktober 1709°).
Georg Rudolph vermählte sich am 24. November 1692 im Residenz-schloß zu Dresden mit Ida Hedwig v. Rumohr, Kammerjungfer derverwitweten KurfürstinH. Er starb zu Anfang des Jahres 1711 undhinterließ einen einzigen Sohn Tajus („Tay") Rudolph v. S., geborenam 24. Februar 1696 zu Dresden, getauft im Hause am 28. ej. ImJahre 1712 finden wir ihn als Primaner des Zittauer Gymnasiums^).
>) Lehnsakten Mednitz.
H H.-St.-N. Gen. L,oa.7808, Spor.
^1 vergl. weinart, Lehnrecht des Markgrasthums Gberlausitz, II. Bd., 1788,5. 205 ff. tz I- §- Müller, banales Laxon., 1700, S. 614.
H „In Ansehung seiner Unserem Lhurhause geleisteten treuen Dienste" erhielter am 21./ZI. März 1698 vom Kurfürsten eine Strafe von 40 Tlrn. erlassen, die ihmdas Dberamt zu Bautzen auserlegt hatte, da er sich in ein Duell eingelassen hatte,v. Spor war nämlich gelegentlich des Landtages Bartholomäi 1696 von Wolf Uudolphv. Ziegler und Ulipphausen auf Nechern „heimtückischer weise angegriffen und be-fehdet worden", worauf er sich veranlaßt gefühlt hatte, „solchen akkront ... an ob-gedachten Ziegler auf öffentlichen placze mit Degen und Pistolen zu retten und ab-zulehnen". kf--5t.-kl. 7oo. 9498, Das zehende Buch sDberlaus.s Lammer-Sachen äsao 1688-1708, Zol. 94.
H vergl. weinart, Rechte und Gewohnheiten der Vber- und Niederlausitz,II. Teil, 1794, S. 5.
0 k).-5t.-N. Gen. 7oe. 7808, Spor.
H Gärtner, Schüler des Zittauer Gymnasiums von 1586 — 1785, S. 41. kfierist er nur als Rudolph, nicht als Lajns Rudolph bezeichnet.