v. Seidlitz.
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walde). Km 9. Juni 1651 erhielt er die Belehnung mit Trostau, am17. Mai 1652 die mit Rodewitz.
Heinrich bat am 5. Januar 1657 den Kurfürsten, da er, „einFrembder und Rxtraneus", die Güter Trostau und Rodewitz zum großenTeil von dem vermögen seiner Frau erkauft habe, da ihm „der höchsteGott . . . unterschiedene in Gnaden bescherte Löhne durch den zeitlichenTod wieder zu sich genommen", so daß nach seinem Tode die Güter anseine Schlesischen Rgnaten fallen müßten, da aber Gott ihm und seinerEhefrau „ein kleines Töchterlein bescheeret und annoch am Lebengelassen" — ihm die genannten beiden Güter aus dem Mann- inWeiber- und Kunkellehn zu verwandeln. Rm 17. Dezember 1657wurde seine Bitte gewährt Hs am 18. Januar 1659 erhielt er denErbbrief.
Seinem Schwiegersohn Thristian Wilhelm v. Watzdorf trat Heinricham 1. Rugust 1657 das Gut Rodewitz ab, verkaufte ihm auch am17. Juli 1668 sein Rittergut Trostau und bedang sich anstatt des Kauf-schillings die Rückgabe von Rodewitz aus. Dieses geschah und Heinricherhielt am 6. September 1669 den Lehnbrief über dieses Kunkel-lehngut.
Heinrich v. 5. starb am 12. Juli 1670. In der Kirche zu Trostau,deren Erweiterungsbau er gefördert und die er mit einem Kelch undeiner patene bedacht hatte, fand er seine letzte Ruhestätte ^).
vermählt hatte sich Heinrich v. S. zweimal: I. mit Sabina v. Gers-dorff, Tochter des Landeshauptmanns und Gberamtsverwalters Rdolphv. G.h. Wegen eingebrachten Ehegeldes in höhe von 4000 FI. ließ ersie 1653 aus Trostau und Rodewitz verleibgedingenh; II. mit RnnaSabina v. Klüx, Tochter Wolf Heinrichs d. R. v. K., die sich in zweiter Ehemit Taspar Heinrich II. v. Rodewitz auf Mittel-Herwigsdors verheiratete.
Heinrichs Tochter Lva Latharina v. S. vermählte sich am15. Mai 1665 mit Thristian Wilhelm v. Watzdorf, kurfürstlich SächsischemKammerjunker, Rmtshauptmann und Vber-Landfischmeister. Daß erRodewitz und Trostau von seinem Schwiegervater erwarb, ist obenbereits erwähnt worden. —
Noch ist einer Ursula verw. v. 5., geb. v. Grabisch, auf Herms-dorf, zu gedenken. Sie erbte von ihrer Schwester Margarethe v. Warns-dorf, geb. v. Grabisch, das Gut Mittel-Horka von Rothenburg)
tz In der kurfürstlichen Genehmigung heißt es, „daß er oder seine Leibeserbendurch Testament oder sonst mit obbenannten diesen Gütern Trostau und Rodewitz sammtpertinentien Grdnung zu machen und damit nach willen frei zu disponiren befugtsein solle". Lehnsakten Trostau. — vergl. auch H.-St.-6. Boa. 9547, Vas S. BuchVberlaus. Lehens-Sachen, 1645 — 67, Lrbverwandlungen, Fol. 279, sowie Boa. 9547,Vas 6. Buch rc., 1657-74, Fol. I.
2) Rite Vberlaus. Rirchengalerie, s. 219; Neue Sächsische Rirchengalerie, OiöceseBautzen, Sp. 86.
h H.-St.-R. Boa. 9547, Vas 6. Buch Vberlaus. Lehenssachen, 1657-1674,Lrbverwandlungen, S. 1.
tz Tr verleibgedingte sie auf 4000 Fl., verzinsbar zu 10°/^, 1000 Fl. zum Haus-gelds und 1600 Fl. für Morgengabe, Gerade und Mußteil.