700
v. Salza und Lichtenau.
bei, die am 26. November 1592 aus dem königlichen Schlosse zu Bautzenabgehalten wurde H.
Nu ihn war das väterliche Gut Nieder-Rengersdors gefallen;Montag vor Fastnachten 1584 s2. Märzs veräußerte er es an die Ge-brüder v. Nostitz aus Ullersdorf, brachte Groß-Nrauscha, das früherseinem Bruder Friedrich v. 5. gehört hatte, an sich und kaufte von denGläubigern Hansens und Siegmunds v. Bischosswerder das Gut Lbers-bach (bl'W von Görlitz); 1584 wurde er belehnt H. Mit den erkauftenGrb-Untertanen, Inwohnern und Lingehörigen des Dörsleins, „die Sieben-husen" genannt sbl von Gbersbachj, vereinigte er sich wegen ihrer Diensteam 10. Juni 1610. Hiob stiftete am 2. September 1613 das Naplanatzu Ebersbach und sorgte durch eine Dotation für dessen Unterhaltung H.von Hans v. Ivarnsdors aus Nuhna kaufte er sieben Hüfner zu Nunners-dors (bl von Ebersbach), die zum Hospital in Neichenbach mit Zinsenan Geld und Getreide, sowie Diensten gewidmet waren und erhielt am18. Mai 1609 die BelehnungH.
Infolge Zession der Geschlechtsvettern nahm Hiob im Jahre 1612das vom Bischof Jacob v. 5. (ch 1539) gestiftete Majoratsgeld auf seinGut Ebersbach mit Siebenhusen H.
Hiob gewährte der Stadt Görlitz am 4. Dezember 1615 die Summevon 20 000 Talern als Darlehn und erhielt dafür die Dörfer Langenau,Schützenhain (beide blO von Görlitz), Zentendorf (blblO von Görlitz,an der Neisse) und Lauterbach (080 von Görlitz) zum pfände").
>) Tarpzov, Ehren-Tempel der Vber-Lausitz, 1719, I, S. 162.
H Laus. Magazin 1773, S. 156.
H verzeichniß Dberlaus. Urkunden, II, S. 277; Käuffer, Rbriß der Dberlaus.Geschichte, IV. Bd., S. 144! Laus. Magazin 1776, S. 340.
tz H.-St.-R. Boa. 9545, Verzeichnis der Lehen und Leibgedinge in Vberlausitzäs ao 1604-1617, Fol. 74.
i verzeichniß Dberlaus. Urkunden, II, 5. 276.
H Der Rat der Stadt Görlitz verkaufte am 4. Dezember 1615 Hiob v. 5. „zu einemrechten, beständigen und immerwährenden und ewigen Erbzins ... zwölfhundert Thaler,jeder vor 72 Rr. gerechnet . . . vor solche jährliche Pension und Erbzinse aber hatuns jetzt wohlermeldter Herr Hiob v. 5. baarüber und in einer Summa ausgezahlet,bezahlet und entrichtet zwanzigtausend Thaler obberührten werthes . . . Damitaber solches alles von uns und unseren Nachkommenden standhaftig und feste zuewigen Zeiten gehalten und die angezogene Pension und Erbzinse alle Jahr ZU denbestimmten Terminen Michaelis und IValpurgis unsäumlich und unabbrüchlich ge-reichet und abgeführet werden sollen, so setzen wir ermeldtem Herrn Hioben v. S.und seinen Nachkommenden zu einem rechten und wahren Unterpfand ein, hppothe-ciren auch und verpfänden hiermit und in Kraft dieses unsers Briefes wissentlich alleund jede unserer gemeinen Stadt Güter und liegende Gründe, woran dieselben itzosein, stehen und liegen und in künftigen Zeiten sein oder gefunden werden möchten,insonderheit aber und in spseis diejenigen Güter, so seider deren von weil, demdurchlauchtigen, hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Georg Friedrichen, Mark-grafen zu Brandenburg, Hochlobseeligen Rndenkes, gemeiner Stadt allhier VorgesetztenGeldern und darüber erlangten kaiserlichen Loncession zur Stadt erkauft und brachtworden, als nemblichen Langenau, Schützenhain, Zentendorf und Lauterbach sammtallen derselben pertinentien, Lin- und Zugehörungen". . . — Kaiser Matthias, Pragden 7. Dezember 1615, bewilligt, „daß solche Summe der 20 000 Thaler von jetzo anzu raitsn, zu ewigen Zeiten bei denen von Görlitz stehen und bleihen sollen und