Druckschrift 
2 (1913)
Entstehung
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677
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Sahrer v. Sahr.

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zwischen dem kinderlosen Nikol 5. v. 5. (siehe oben 2.) und diesen vierhinterlassenen Söhnen seines leiblichen Bruders Leo, die zum Teil nochunter Vormundschaft ihrer Mutter, der Frau Loa verw. S. v. S., geb.v. Schleinitz, standen h. Cs wurde bestimmt, daß nach dem Tode desFranz Ndam Eusebius Grasen S. v. S. sein Nachlaß in zwei Hälftenzu teilen sei, deren eine dem Nikol, deren andere den Söhnen seinesBruders Leo zufallen sollte . . .jedoch mit dieser Bescheidenheit, daßdasjenige, so sie an Gelds oder Gütern erheben möchten, einzig undallein zur Erhaltung der Sahrischen Familie distribuiret ferse, das Geldtwieder an Lehen-Güther gewendet, und iedes Theil das andere hiervondie Iura aAnationis genießen lassen, auch ratione mutuac sueccssicwiswieder in die Mitbelehnschafft nehmen, welche dann weder sie, ihreErben und Erbnehmen und nachkommende Sahrer von Sahr per testa-mentuin vel aliarn dispositioircm inortis causa, noch auch pcralienationein intcr vivos, wie die auch erdacht werden könnten, nichtverändern, auch nichts davon verkaufen, verpfänden oder mit der geringstenSchuldenlast in Perpetuum nicht graviren sollen" . . .

Nachdem Nikol S. v. S. das Gut Beiersdorf erworben hatte, batseine Schwägerin Eva S. v. S., geb. v. Schleinitz, den Kurfürsten umIndult für ihre Söhne, den bereits mündigen Christoph, sowie die un-mündigen Ndolph Nicolaus und Friedrich zu Tmpsangung der gesamtenHand mit ihrem Gheim Nikol an dessen Gute Nieder-Beiersdorf. Wieder-holt bat Frau Eva für ihre Kinder um die Mitbelehnschast an diesemGute, Nikol weigerte sich aber beständig sie zu Mitbelehnten zu praesen-tieren^). Um nun den Bedingungen des oben angeführten paktumsvom Jahre 1683 zu genügen, kaufte Frau Eva, wie sie l693 meldet,das Lehngut Dsfa^) und schlug ihren Schwager Nikol zur Mitbelehn-schaft vor, um zu erreichen, daß dieser nunmehr auch ihre Söhne in dieMitbelehnschaft des Gutes Beiersdorf nehme. Nuf wiederholtes an denKurfürsten gerichtetes Ersuchen Evas wurde endlich im Jahre l694 ihremältesten Sohn Lhristoph die gesamte Hand mit seiner Mutter und seinenBrüdern an Gssa (Lossen), ingleichen mit seinem Vetter Nikol an Beiers-dorf bekannt, während den unmündigen Gebrüdern Ndolph Nicolausund Friedrich zur Lmpfangung der gesamten Hand mit ihrem GheimNikol am Gute Nieder-Beiersdorf bis zur Mündigkeit Indult gegebenwurde.

Nach dem Tode Nikols ('f lO. VII. 1697) wurden am 24. November1697 Lhristoph und Ndolph Nicolaus mit Nieder-Beiersdorf belehnt,zugleich wurde jedem der beiden Brüder an diesem Gute sowohl, wie

Lehnsakten Beiersdorf.

h In einem an den Kurfürsten gerichteten Brief vom Iahre 1692 gibt FrauEva als Grund der Weigerung ihres Schwagers Nikol an, daß ergleichwie inanderen Bingen, also auch in diesem Stücke zur Naison nicht zu bringen". Nikolwiederum nennt seine Schwägerin in einem in demselben Iahre an den Kurfürstengerichteten Schreibenein altes kindisches und unverständiges Weib, zumal in Lehns-sachen". Lehnsakten Beiersdorf.

3) In den Beiersdorfer Lehnsakten wird das Gut gelegentlich auch Lossengenannt.