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2 (1913)
Entstehung
Seite
641
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v. Roth. 641

erheben, ist unrichtig. Hans Ludwig war vielmehr, wie oben dargestelltworden, der Lohn Siegmunds H.

Mit wenigen Worten sei noch einer Gberlausitzischen bürgerlichenFamilie Rosen ha in gedacht. Der Görlitzer Bürger Rndreas Rosen-hain (Rosenhan") erhielt von Kaiser Karl V., Speyer, den 28. Mai1544, ein Wappen und Kleinod verliehen ^): Schild gespalten, rechts inRot ein silberner Balken, belegt mit einer roten Rose, links in Silberdrei unter einander stehende rote Rosen. Stechhelm mit rot-silbernemBausch. Kleinod: Lin Flügel mit der Teilung und den Farben desSchildes. Decken rot-silbernb).

v. Roth.

Über den Ursprung der Geschlechts v. Roth vermögen wir keinesicheren Rngaben zu machen, verschiedene Glieder der Familie standenin Sächsischen Militär-, namentlich RrtilleriedienstenH.

1) Vas geht aus dem Wortlaut folgender Eintragung hervor: Heinrich v. Rosen-

hagen zu Grünewald in Vollmacht Siegmunds v. R. zu Jannowitz hat die Lehn desGutes Hannowitz aufgelassenund seinem Sohne Hans Ludwigen v. Rosenhagen, demeer Siegmund v. Rosenhagen angeregtes Gut Janewiz . . . übergeben und abgetreten",verreichen lassen am 26. November 1609. H.-St.-6. Noo. 9545, verzeichnüss rc.,

Fol. 84b. Ferner bestritt auch Hans Dtto v. Polenz, der Jannowitz im Jahre1675 von Ivolf Heinrich v. R. gekauft hatte, die von Rudolf Ladislaw aufgestellteGenealogie mit den Worten,daß des Johann Ludwigs v. R. auf Jannowitz Vaternicht Hanusch oder Hans v. R., sondern Siegmund v. R. zu Jannowitz gewesen,welcher Siegmund v. R. als der Vater annoch bei seinem Leben durch Heinrich v. R.zu Grünwalde gemelktem Johann Ludwigen als seinem, Siegmunds v. R. Sohne, dasGut Jannowitz so 1609 tradiret und zu Lehn verreichen lassen". H.-St.-kl.boo. 9549, Vas zwölfte Buch rc., Fol. 100 ff.

2) verzeichniß Dberlaus. Urkunden II, S. 162: Vorst, wappenbuch, II. Band,S. 84, Taf. 205.

3) In Görlitz war, um nur einige hervorragende Vertreter der bürgerlichenFamilie R. zu nennen, KI. Johann R. im Jahre 1465 Schulmeister in Görlitz.(Neumann, Geschichte von Görlitz, 1850, S. 455). Dnophrius R. saß vom Jahre1548 bis zu seinem am 29. Dezember 1567 erfolgten Tode im Görlitzer Rate (Fritsch,Ulte Görlitzer Geschlechter, S. 45). ver Sohn des Dnophrius, victorin R., vermähltesich zu Markersdorf am 15. Februar 1550 mit Frau Juliane, der Witwe LasparStetzels,eher und bevor H. Jacobi Henrichs, Magistri und General-Lommissarii zuMeissen Inhibition an sie beide angelanget". (Lcultetus, 8 libris rsrum ZsstsruiuOorlio. Mspt. IV, 75, Milichsche Bibliothek, S. 519.) Christophsrus Rosenhanaus Görlitz wurde im Sommer 1574, Georgius Rosenhein ebendaher im Winter1576 in Frankfurt immatrikuliert (Neues Laus. Mag. Bd. 62, S. 188, 189). InBautzen sitzt schon im Jahre 1510 ein Hans R. im Rat: Johann R. kauft im Jahre1527 das östlich von Bautzen gelegene Gut Nadelwitz für 500 Rheinische Gulden.Rnton R. ist seit 1547 im Rat, ferner seit dem Jahre 1549 bis zum Jahre 1570wiederholt Bürgermeister von Bautzen; er starb am 25. März 1572; ebenso saß ein am29. Juni 1611 gestorbener Hieronymus R. wiederholt im Rat. Tin anderer klnton R.ist seit dem Jahre 1611 Ratsmitglied, er besaß das Rittergut Rlein-Raake bei Breslau,war seit dem Jahre 1638 Pfandinhaber des Gutes purschwitz (blO von Bautzen) undstarb am 20. Dezember 1646. (vergl. H. Baumgärtel, Ratsoerfassung und Rats-linie der Stadt Bautzen, 1901. unter den betreffenden Jahren; Neue Sächsische Rirchen-galerie, viöcese Bautzen, Sp. 373).

tz Zu diesem Geschlecht gehört auch Johann Friedrich v. R. Tr erlernteim Jahre 1736 bei dem Rapitän und Vberfeuerwerksmeister Gottfried Nugust Schmieden

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