v. Rodewitz.
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belehnt wurde *). Im Jahre 1620 hielt Rdam das Gut Schönbach,„eine Meile Weges von der Liebaw gelegen, in Furmundschafft meinerFreündin und Wapsen Tatharina Rodwitzin" und bat in dem genanntenJahre um eine salva §uarctia für das GE).
Wenige Jahre später, 1625, finden wir Rdam als Besitzer desGutes Duitzdors (^V8^V von Rothenburg, am schwarzen Schöps). Grbeklagte sich im Jahre 1628 beim Rurfürsten, es sei in seiner Rbwesen-heit auf Ansuchen Bernhards v. Jornitz die Hilfe in sein Gut Csuitzdorsangestellt, Scheunen und Schüttböden seien zugeschlossen worden h. AlsBesitzer Csuitzdorfs erscheint Rdam neben Heinrich v. Zezschwitz ausLubachau als Zeuge bei der Belehnung seines Bruders Friedrich v. R.mit Lawalde am 8. Dezember 1629.
Wenige Jahre später siedelt sich Rdam in der Herrschaft Friedlandan. Gr erwirbt das Gut Ullersdorf (Rieder-Ullersdorf, 80 vonSeidenberg) mit vier Gärtnern und erhält es im Jahre 1639 vomGrasen Matthias Gallas zu Lehn verreichth. Im Jahre 1648 starbRdam. Cr hatte sich im Jahre 1624 verlobt mit Rnna Elisabethgeb. „Bambach",- auf den 10. Februar des genannten Jahres war dieHochzeit festgesetzt worden h.
Rdam hinterließ folgende Söhne:
1. Johann (Hans) Ludwig. Siehe unten.
2. Georg Rdam. Siehe unten Z. 620.
3. Larl Heinrich. Siehe unten S. 621.
Sie erhielten am 24. Juli 1649 Indult wegen ihres väterlichenGutes Spremberg.
1. Johann Ludwig v. R. tauschte am 8. März 1651 Sprembergein gegen das bisher im Besitz Gotthards v. Bindemann befindlichgewesene Gut Lbersdorf (8 von Seidenberg, an dieses grenzend) inder Herrschaft Friedland. Da Spremberg mit 8 800 Talern, Lbersdorfmit 5000 Tlrn. bewertet war, so erhielt Johann Ludwig noch dieDifferenz von 3 800 Tlrn. herausgezahlt°). Schon wenige Tage nach
in dasselbe würcklich immittiren, die Leuthe und Unterthauen mit Pflicht und Dienstenan ihn weisen und ihme darneben crafft dis aufferlegen, ein mehrers nicht alß dievorconsentirte Schulden, so itzo aufs dem Gutte wilthen hassten, außzahlen, die übrigeRauffsumma aber alß ein Lehen, in und auff dem Duth stehend, behalte, dem vontberßdorff jährlichen gebürlichen vorziusen, und bis er solches Deldt an ein anderLehengutt wirdt angewendet und er, der von Rodewitz, der Rbfolgung halben vonuns ausdrücklichen Befehl habe, nichts weiters abgeben" . . . Lehnsabten Mlthen.Rm 2. Dktober lbld erläßt der Rurfürst an den kjauptmann und Schösser zu Stolpennochmals den Befehl, sie sollten „die Immission und gebührliche Anweisung derUnterthanen unverzüglich efsectuiren und zu Werk stellen", weitere derartige kur-fürstliche Befehle ergehen am 4., 14. Dktober, 2. November lbld.
0 kj--5t.-kl. Boo. 9545, verzeichnüss der Lehen und Leibgedinge in Vber-lausitz <Is ao l604-l7, Zol. 245.
h tj.-5t.-kl. Geneal. Noo. 31783, Rodewitz,b) kj.-St.-kl. Boo. d517, Gberlaus. Justizsachen, Bol. VII.
«) Neues Laus. Mag. Bd. 75, S. Y4, Nr. 32Y.
°) kj-St.-R. Gen. Boo. 31783, Rodewitz.
°) Neues Laus. Mag. Bd. 73, S. 4b, Nr. 25.