v. Ried.
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aus drei Hügeln ein nach innen gewendeter Kranich in natürlicher Farbe,in der linken Klaue einen Stein haltend, hinten in Gold ein Richterohne Kopfbedeckung, schwarz gekleidet, auf rotem Armsessel, den Stabin der Hand haltend. Freiherrnkrone, darüber zwei gekrönte Helme.Kleinod des rechten: Offener Flug, rechts rot, links silbern,' Kleinod deslinken: Der Kranich des Schildes, nach innen gewendet, den Stein inder rechten Klaue haltend. Decken rechts rot-silbern, links schwarz-golden. Schildhalter: Zwei einwärts gekehrte goldene Löwen h.
v. Nied, Freiherren.
Angehörige der freiherrlichen Familie v. Ried machen sich in derzweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Gberlausitz ansässig. NähereAngaben über diese Familie, die ein anderes Wappen führt als dasmittelrheinische freiheitliche Geschlecht v. Ried (v. Riedt), mit diesem alsokaum in Zusammenhang zu bringen ist, vermögen wir leider nicht zumachen.
Ls begegnen uns drei Brüder:
1. Llisrles Baron 6s R., „Bri^aäisr äos arinses äu Roz^".
2. Joseph Freiherr v. R., K. K. Generalfeldmarschall-Leutnantzu Dffenburg „im Reiche", Thef eines Regiments zu Fußh.
3. Louis Freiherr v. R., holländischer Oberstleutnant.
Der unter 2. genannte Joseph Frhr. v. R. kaufte am 30. Ok-tober 1765 von dem königlich Preußischen Kammerherrn Gneomar BerndWilhelm v. Schack das Lrbrittergut Radibor (bl von Bautzen) nebst denVorwerken Ouoos (bl^V von Radibor) und Bornitz (80 von Radibor)für 95 000 Taler und 100 Speziesdukaten Schlüsselgeld h. Am 9. Juni1766 erhielt Joseph Frhr. v. R. den Lrbbrief. Lr starb zu Günzburga. d. Donau am 12. Dezember 1779h. Vermählt war er mit MariaAnna geb. äe Livocla, die am 14. Mai 1768 in Dffenburg starbh.
>) Über das älteste Abzeichen der Familie, über die Wappen der verschiedenenLinien vergl. „Der deutsche Herold", XDI. Iahrgg. <1410), Nr. 10, S. 183 ff.
2) Joseph Frhr. v. R. nennt sich im Jahre 1774: „Ihro Röm. Kapserl., auchKapserl. König!, apostolisch. INajt. Majt. würcklicher Geheimder Nath und bevoll-mächtigter INinistre an denen hochlöblich Schwäb: und Fränckischen Lrepssen; Kapserl.Königl. General - Feldzeugmeister, König!, und des heil. Nöm. Reichs General - Feld-Narsotial-Disutsnsnt, Innhaber eines Regiments zu Fuß, des Höchen MilitärischenMarias Ttisrssias Drdens Ritter und Generaldirector sämmtlicher Kapserl. Werbungenim Röm. Reich, Herr zu Bedernau." Lehnsabten Radibor.
3) Da das Kaufgeld nach Brandenburg transferiert werden sollte, so verlangtedas Dberamt das übliche Rbzugsgeld von 10"/g und befahl dem Käufer, 100/g vonder Kaufsumme vorläufig zurückzubehalten.
H In dem von dem katholischen Pfarramt zu Günzburg ausgestellten Toten-schein wird er genannt: „Illustrissimus ao ^snsrosissimus Dominus Dominusllosspllus Dibsr Laro äs Risct, 8. 6. N. psr oiroulos in 8usvia st Draneoniaminister, inelzüss IsZionis sub ipsius nomins supremus prastsotus eastro-rumpus 4ustriaeorum spseislis ourator" ste. Lehnsakten Radibor.
3) Aufzeichnung in den Radiborer Akten des Oomstifts 5. Petri zu Bautzen. —In den katholischen Kirchenbüchern zu Dffenburg ist, wie uns mitgeteilt wurde, ihrTod nicht verzeichnet. Die evangelische Gemeinde zu Dffenburg besteht erst seit Mittedes 14. Jahrhunderts.