v. Nechenberg.
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hatte (vergl. 5.550), beschwerte sich Rudolph in demselben Jahre beim Kur-fürsten i). von den Gebrüdern von Metzradt auf Jenkwitz kaufte er im Jahre1628 eine Brand- und eine Gartenstelle auf dem Burglehn zu Bautzen.Rudolph war einer der beiden Deputierten, die dem König Matthias bei seinerVermählung mit der Erzherzogin klnna im Dezember 16l l in Wien, imRuftrage der Gberlausitzischen Stände ein präsent von 1500 Dukaten ineinem Pokal überreichten^). Im Jahre 1619 unterschrieb er das Lehns-paktum^). Rudolph starb im November 1630. Er war in erster Ehevermählt mit Barbara v. ponickau a. d. h. prietitzh, der Name seinerzweiten Gattin ist nicht genau bekannt. Es sind uns die Namen dreierSöhne und einer Tochter Rudolphs überliefert (1—4):
1. Johann (Hans) Ernst. Siehe unten.
2. Rudolph Ernst. Siehe unten S. 545.
3. Johann (Hans) Sebastian. Siehe unten S. 548.
4. Rnna Maria. Siehe unten S. 549.
Die Söhne taten nach ihres Vaters Tode der Sehn über seinehinterlassenen und an sie gestammten sämtlichen Lehngüter Folge undteilten sich so, daß Hans Ernst Haus und Vorwerk Trostau, Bederwitz,Dber- und Nieder-Lulowitz (beide Idf von Trostau); Rudolph Ernstdas Vorwerk Nieder-Sohland (8 von Schirgiswalde) und „Taube", diewüsten Güter zu Lllersdorf (bl von Sohland); Hans Sebastian dasGut Gppach, das Vorwerk zu picka (bl^V von Gppach), Dorf Wurbis(bl^ von Gppach) und Taubenheim auf der „pomrischen Seiten" (88^von Gppach), sowie das Haus auf dem Burglehn erhielt. — Spätererscheint indessen Rudolph Ernst als Besitzer von Gppach, Hans Sebastianals Besitzer von Sohland.
Seiner lvitwe hatte Rudolph das Burglehnhaus zu Bautzen ausLebenszeit zum Bewohnen angewiesen.
l. Johann (Hans) Ernst v. R., Rudolphs ältester Sohn, wurdeam 23. Januar 1595 geboren^), besuchte das Zittauer Gymnasium °)und wurde später Landesbestallter des Bautzner Kreises. Noch bei Leb-zeiten seines Vaters hatte er von diesem das Gut Kleinbautzen samtBelgern (80 von Kleinbautzen) für 12 000 Taler gekauft und waram 19. Februar 1630 belehnt worden. Wie erwähnt, fiel ihm in derErbteilung von den väterlichen Gütern zu Trostau und pertinentienh.
l) Im IZahre 1658 fragte das Kapitel beim Kurfürsten an, ob es Lehnbriefevonnöten habe, da doch Ferdinand I. das Bautzner Stift und andere Lausitzer Kirchenund Klöster dahin begnadet habe, daß die Kapitel- und Stiftsgüter aus der Naturder Lehen in die klrt und Natur der Nllodial- und erbeigentümlichen Güter ver-wandelt seien.
-) Großer, Laus. Nlerckwürdigkeiten, 1714, I. Teil, S. 221 Nnm. ü.y Oberlauf. Lollektionswerk I, S. 1055.y Kloß a. a. V.
b) D. F. Otto, Oberlauf. Schriftsteller-Lexikon III, Z. y.h Th. Gärtner, Schüler des Zittauer Gymnasiums von 1586 — 1785, S. 52.tz Hans Triüt v. N. auf Trostau schrieb am 16. Dezember 1651 an den Ober-amtsverwalter, es sei ihm bei jüngst gehaltener brüderlicher Teilung der väterlichenGüter auch ein Stück wiese, „so vorgehende Zeit nach Schirgiswalde und also unterdie löbliche Lron Böhmen gehörig" zugefallen. . . . „wann dann aber in üoa turbu-