v. Miltitz.
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Heinrich v. IN. hatte aber noch andere Töchter, von denen die eine,Elisabeth, vermählt war mit Michael v. Dersdorfs aus Glossen, währenddie andere, Ursula, unverheiratet geblieben war*). Vieser JungfrauUrsula waren, wie der Dberamtskanzler Jakob Münch am 27. Npril16412 ) dem Üursürsten meldete, nach ihres Vaters Tode 500 Fl. zumLhegeld in Gttenhain ausgesetzt gewesen. Ursula sei vor sieben Jahrengestorben, . . . „sieder der Zeit aber sich niemand solcher Gelder ange-maaßet, weniger jemals einige Lehen darüber gesucht oder gemuthetworden, dahero es das Unsehen, als ob von dem Geschlecht dererv. Miltitz in dieser Linie niemand mehr vorhanden sein müsse, der sichbinnen dem siebenten ^raclu der Folge halben zu solchen Geldern ziehenkönnte". Da nun niemand diese 500 Fl. gemutet oder gesucht hatte, sowaren sie als abgestorbenes oder verschwiegenes Lehn dem landessürst-lichen Fiskus und Uammergut heimgesallen. Der Nursürst verordnetehieraus am 26. Februar 1644, die Miltitz scheu Uusstattungsgelder inHöhe von 500 Fl. dem Dberamtskanzler Dr. Jakob Münch in Bautzenzu überweisen. Uls dann Frau Elisabeth v. Gersdorff geb. v. M., Witwezu Glossen, den Üursürsten bat, ihr die seit dem Ubsterben ihrer SchwesterUrsula v. M. rückständigen Zinsen der im Gute Gttenhain stehenden undnunmehr heimgesallenen 500 Fl. Miltitz scher Uusstattungsgelder zu ver-abfolgen, so bestimmte der Uursürst am 18. Upril 1645, daß aus denrückständigen Zinsen ihr die ausgewendeten Begräbniskosten in Höhe von100 Fl. gewährt würden ff.
III. Linie Uroppen.
Haubold v. M., geboren zu Schenkenberg am 30. Juli 1613ff,ein Sohn des kurfürstlich Sächsischen Ureissteuereinnehmers Ulexanderv. M. aus Schenkenberg, Bernsdors und Dberau (* 20. Oktober 1578,-s 30. September 1635), war kurfürstlich Sächsischer Geheimrat und Kammer-Herr, Dbersteuerdirektor des Meißnischen Ureises, Gberhauptmann desErb- und prokuraturamts Meißen, aus Scharfenberg. Er erstand das zumzwangsweisen verkauf gelangende Gut Uroppen ((MO von Drtrand,an der Pulsnitz) am 24. September 1677 für 9914 Taler 21 Gr. 4 Pf.Um 20./30. Dezember 1677 verwandelte der Uursürst Uroppen in Erbe ff.Hierzu erwarb er am 4. Oktober 1679 von Frau Ursula v. Minckwitz,geb. v. Gersdorff, Witwe aus der Herrschaft Drehna und Lindenau, Erb-srau zu Tettau, das zum Gute Tettau gehörige sogenannte „Oberwasser"samt der Wiese, den Ober- und Niedergerichten für 420 Fl.; ferner von
H Oer Landeshauptmann Hans Wolf v. Gersdorff und der UmtshauptmannHeinrich v. Metzradt berichten am 20. Februar 1644 dem Kurfürsten, die nächstenVettern und Lehnsfolger Heinrichs v. IN. hätten Gttenhain verkauft „ganz frei, unver-pfändet und unverleibgedinget außer des verstorbenen Heinrichs v. Miltitz hinterlassenerMutter Leibgedinge und seiner swohl Trusts v.M.s Schwestern, deren die verstorbeneUrsulav. Miltitz eine gewesen, Uusstattungsgelder". Schwester Ursulas sei Elisabeth v. Gers-dorff auf Glossen, geb. v. Miltitz. H.-St.-6. Boo. 9546, Erstes Buch rc., S. 144.
2) Ebenda, S. 14. ff H.-Zt.-U. Boe. 9546, Erstes Buch rc., Fol. 122 f.
ff Kroppener pfarrarchiv.
-ff H.-St.-5l. Boe. 9548, Das 8.Buch Dberlaus. Lehens-Sachen, 1672 — 81, Fol. 101.