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2 (1913)
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204
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v. Miltitz.

an ihren einzigen Bruder und Mitbelehnten Adolph Benjamin v. Theleraus Wohla.

II. Linie Gttenhain.

Heinrich v. M. besaß Dorf und Rittergut Gttenhain (880 vonLöbau). Sein Sohn Ernst starb in der Fremde, in Ungarns, vor demVater. Da Heinrich also keinen Leibeslehnserben hinterließ, so wurdeGttenhain aus seine nächsten Vettern und Lehnsfolger verfallet:Ulrichv. Miltitz vor sich und in Vollmacht Hanns Ulrichen v. M., fürstlichenpommerischen Hoffmeisters, und dann auch ermelter Ulrich v. M. in Voll-macht Heinrich Earln v. M. und in Vormundschaft ihrer beyden un-mündigen Brüder, als Adolffs und Hanns Albrechts v. M. aus demHause Trossen haben das Gut Gttenhain ihrem Vrueder und VetterHanns Georgen v. M. verkaufst, die Lehen desselben dem HerrnLandeshaubtmann und Umtsvorwalter Se: Gestr: ausgelassen und sollihme, Ueuffern, Hanns Georgen v. M., inkunftig nach Lehenrecht vor-lihen werden. Actum den 6. Februarii ao 1609"^). Am 17. Februar1609 wurde Hans Georg v. M., der die Lehn des Gutes Gttenhainbereits am 30. Juli 1605, zugleich auch in Vollmacht seiner GebrüderHans und Ulrich gemutet hattet, mit Gttenhain belehnt. Langeblieb Gttenhain nicht in Hans Georgs Besitz; das Gut wurde, unbekanntwann, an Hans v. M. zu Falkenhain und Ulrich v. M. zu Mühlbachverfallet und diese verkauften es an Thristoph v. Gersdorff zu Varuth,der am 23. April 1610 belehnt wurde h.

Jener zuerst erwähnte Besitzer Gttenhains, Heinrich v. M. hatteaußer dem früh verstorbenen Sohne Ernst auch Töchter, von denen dieeine, Magdalena v. M., sich im Jahre 1604 mit Thristoph v. Gersdorffaus Dürrhennersdorf, Baruth, als dessen zweite Gattin vermähltes.

9 H.-St.-B. 1.06. 9545, verzeichnüss der Lehen und Leibgedinge in Gberlausitzciö LO 1604-1617, Fol. 13.

h H.-St.-6. Boe. 9545, verzeichnüss der Lehen rc., Fol. 71; Iwo. 9546, ErstesLuch Gberlaus. Lehens-Sachen, 1637 73, Fol. 115. Oer im Text mit angeführteHeinrich Earl v. 111. hatte die Lehn des Gutes Gttenhain für sich und in Vormund-schaft seiner Brüder bereits am 28. September 1605 gemutet. H.-St.-kl. Boo. 9545,verzeichnüss der Lehen rc., Fol. I5b.

2) H.-St.-B. Boc. 9545, verzeichnüss der Lehen rc., Fol. 13.

H Ebenda, Fol. 92 b.

h Thristoph Volkmar v. Gersdorff schreibt am 13. Februar 1644 an den Gber-amtshauptmann, . . .daß gemeldeter Ernst r>. Miltitz, Heinrichs v. Miltitz weil, aufGttenhain nachgelassener Lohn, gar zeitlich in seinen jungen Fahren mit einem vonSturm in Hungarn gezogen und nicht wieder kommen, inmaßen denn er auch darauf,als die Post kommen, daß er in der Fremde verstorben, von den Seinigen betrauert,das Gut Gttenhain in der Vettern Hände kommen, von ihnen ferner meinem seligverstorbnen Herrn Vater, als welcher vorher besagtes Trusts von Miltitz Schwesterneine in der andern Ehe zum Weibe gehabt, erkauft und nachmals nach meines sel.Vaters Tode von mir Georgen v. Gersdorff a. d. H. Herwigsdorf käuflichen hingelassenworden, welches alles landkundig und männiglichen wissend. Daß aber mehr Gebrüderv. Miltitz zu Gttenhain vorhanden gewesen sein sollten, davon ist mir ganz nichtswissend, sondern, da je derselben vorhanden gewesen, müßten dieselben gar zeitlichund da ich noch ein Bind gewesen, gestorben sein, daß ich dererselben nicht gedenkenkönnte, und daß mir also von andern mehr Brüdern v. Miltitz a. d. H. Gttenhainganz nichts bewußt" . . . H.-St.-B. Boo. 9546, Erstes Buch rc., Fol. 122.