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v. Maxen.
des Bruders der Erblasserin; die über das Majoratsgeld getroffenenBestimmungen sollten auch aus sie Anwendung finden.
1. Johann George v. M, königlich polnischer kurfürstlich Säch-sischer Kammerjunker, erhielt nach dem Tode seiner Mutter am 27. No-vember 1708 den Trbbries über Schloß und Städtlein Pulsnitz. SeinVater, Nikolaus v. M., hatte sä äies vitue den Nießbrauch am Städt-lein und an den dazu gehörigen Ortschaften. Als Herrschaft von Pulsnitzbestätigte Johann George am 12. April 1712 die Privilegien des Städt-chens; am 6. Dezember desselben Jahres schloß er mit der Gemeindeeinen vergleich wegen der Hutung und Steuern und gab im Jahre 1728dem Städtlein einen versorg wegen des pestkirchhoss h. Nach Nikolaus'im Jahre 1712 erfolgten Tode kam, Pulsnitz, den 26. April 1712, einLrbvergleich unter seinen Söhnen zustande, dem zufolge Tarl MaximilianOhorn für 24 000 Taler, Friedrich Gottlob Bischheim für 26000 Talerannehmen solle.
Johann George hatte, wie oben (S. 149) erwähnt, am 1. August 1700von seinem Vater das Gut Hennersdorf nebst Gelenau für 10000 Talererkauft und war am 26. August 1701 mit diesem Besitz belehnt worden.
Johann George war dreimal vermählt: I. mit Johanna Victoriav. Boblitz a. d. h. Dornhennersdors, ch 1705 kinderlos; II. 21. Juni1708 mit Johanna Sophia v. Gersdorsf a. d. h. Glossen, ch 7. März1709, ohne lebende Kinder zu hinterlassen; III. mit Sophia Elisabethv. Gersdorff a. d. h. Kittlitzh, die ihm Kinder schenkte. Lr starb inPulsnitz am 23. Januar 1745. Sn seinem Testament vom 24. Dezember1728 setzte er seine vier Kinder zu Erben einh; dies waren:u. Johann Friedrich.
b. Justin« Elisabeth.
c. Johann George II.ä. Johanna Sophia.
a. Johann Friedrich v. M., * 16. Mai 1712h, erbte, „nachder Frau Mutter seel. Testament" Pulsnitz. Am 17. Juni 1745 erhielter den Erbbrief über das Gut Pulsnitz samt dazu gehörigem Schloß undStädtchen und den dazu gehörigen Dörfern Friedersdorf, Thiemen-dorf, Nieder-Steina, Weißbach (sämtlich in nördlicher Dichtung vonPulsnitz). Johann Friedrich bestätigte am 16. März 1745 die Freiheiten
adeligen Tugenden auserziehen, gestalt denn, wenn einer unter ihnen ganz aus derRrt geschlagen und den Titern und Unverwandten nicht folgen wollte: so soll derselbedes oben ausgesetzten Majorats verlustig sein und dasselbe auf seinen nächsten männ-lichen Erben fallen". Lehnsakten Pulsnitz.
tz verzeichniß Gberlaus. Urkunden II, S. 366, 384; Richter, Pulsnitz, S. 176.
Rloß, Geneal. Nachrichten, Mspt., Bd. X, Maxen.
>h Rußerdem bestimmte er u. a.: „Meinen verblichenen Leichnam werden meineRinder gebührend zur Erde bestatten, jedoch ohne alle Pracht, und will in einemeichenen Sarge in weißem Damast liegen, und zwar bey meiner dritten seel: Frauenin pulßnitz, wofern ich nicht inzwischen ein neues Begräbniß baue: ingleichen soll '
mir ein Schild, wie es bey adeligen Personen gebräuchlich, aufgeseczet werden".Lehnsakten kfennersdorf.
tz Laus. Magazin 1778, S. 118.