v. Marschall auf Burgholzhausen.
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Obersten Frhrn. Christian w. v. F.; H. am 2. April 1803 mit Antoinette,Tochter des königlich Großbritannischen und kurbraunschweigischen OberstenChristian Dietrich v. Alten.
Diese beiden Brüder, die Grasen Friedrich Ernst und August Dietricherbten zufolge der Bestimmung ihrer oben erwähnten Tante, FrauJohanna Christiane v. Gersdorff, geb. v. Schönberg ('s 1787), WitweGeorg Ernsts v. G., deren Güter Rattwitz, Gbersörstchen undMuschelwitz (VV, 8VV, KlVV von Bautzen) und zwar nach dem Todeder von ihr zunächst als Erbin eingesetzten Tousine Frau Anna HenrietteTharlotte v. Böltzig, geb. v. Vopen. Diese starb im Jahre 1792, woraufGras August Dietrich am 27. Oktober 1794, Friedrich Ernst am 25. Juni1795 je mit der Hälfte von Rattwitz und Zubehör belehnt wurden.
Gras August Dietrich hinterließ bei seinem im Jahre 1824 erfolgtenTode einen einzigen Sohn August Ferdinand Theodor Reichsgrafenv. M., geboren am 26. Mai 1791, königlich Sächsischen Rammerjunkerund Forstmeister. Dieser erbte seines Vaters Hälfte von Rattwitz undkaufte am 15. April 1824 von seinem Oheim, dem Grafen FriedrichErnst, dessen Hälfte von Rattwitz und pertinentien für 26000 Talerund 20 Louisdor Schlüsselgeld H. Graf August Ferdinand Theodor ver-kaufte Rattwitz am 12./14. November 1855 an Tarl August Jeremias für99000 Taler (wovon 10000 Taler für das Inventar). Am 25. Oktober 1825hatte er sich vermählt mit Amalie, Tochter des königlich preußischenRammerherrnIossptiLlmrlesNsIIisIi, vormals königlich GroßbritannischenGeschäftsträgers und Generalkonsuls bei dem Niedersächsischen Kreise.
Wappen: Schild geviert mit Mittelschild, in diesem in Silber zweiaufgerichtete rote Scheren. 1, 4: In Not ein silberner Turm mit Zinnen,Tor und zwei Fenstern; 2, 3: In Gold ein schwarzer Adler. Auf demSchild ruht die Grafenkrone, aus dieser wächst ein Geharnischter, der inder Rechten ein Schwert mit goldenem Griff, mit der Linken den Schildhält. Auf seinem gekrönten Helm stehen zwei von Silber und Notübereck geteilte Büffelhörner, deren Außenseiten besteckt sind mit vierkleinen, an roten Stangen befestigten Fahnen, von denen die vorderenvon Rot und Silber, die Hinteren von Silber und Not geteilt sind.Zwischen den Hörnern der Turm, oben mit dem Adler besetzt. Deckenrechts rot-silbern, links schwarz-golden. Tnroff, Wappenbuch der Säch-sischen Staaten, III. Band, Taf. 2.
tz vor dem königlichen Iustizamt Stolpen wurde am 16. Februar 1842 zwischeneinem Beauftragten des Finanzministeriums und dem Grafen klugust FerdinandTheodor ein vergleich abgeschlossen: Gegen Bewilligung einer Vergleichs- und Ent-schädigungssumme von 3000 Talern machte Graf IN. sich verbindlich, nicht nur aufdas ihm verliehene Recht, auf seinem Jagdrevier sogenannte Ivild- oder wolfgrubenzu halten, für sich und seine Besitznachfolger zu ewigen Zeiten zu verzichten, sondernauch die gegenwärtig im „Theilwald" befindlichen derartigen Gruben abzuschaffen;ferner für sich und alle Nachbesitzer des Gutes Rattwitz auf das dem Kammer-präsidenten rc. v. Schönberg durch Reskript vom d. März 1645 für sich und allefolgenden Besitzer von Rattwitz bewilligte jährliche Ivildpretsdeputat von zwei Hirschen,zwei Stück Mild, zwei Rehen uud zwei Bachen zu verzichten. Dem Grafen wurdegestattet, die Iagd im „Theilwalde" mit dem Schießgewehr auszuüben. Lehns-akten Rattwitz.