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v. Luttitz.
H.. Hans d. I. Siehe unten.
6. Hans Heinrich. Siehe unten.
0. Hans Friedrich I- Siehe unten S. 125.
0. Joachim. Siehe unten 5. 128.
Hans d. I. war später Befehlshaber der Kompagnie zu Fuß,die die Oberlausitz 1619 neben Reiterei dem Kurfürsten Friedrich vonder Pfalz zu Hilfe sandte, von dem im Jahre 1621 erlassenen Pardonwurde er nebst einigen anderen Oberlausitzischen Ldelleuten, die diePartei des Winterkönigs ergriffen hatten, ausgeschlossen H. Was seinenGüterbesitz anbetrifft, so kaufte er zunächst von seinem Vater dessenGut und Dorf Litschen (80 von Hoyerswerda) und erhielt am 11. Ok-tober 1605 die Belehnung 2). Darauf erwarb er von seinen BrüdernHans Heinrich und Hans Friedrich, sowie von den Vormündern des un-mündigen Joachim das väterliche Gut Wartha,- am 18. Rpril 1614wurde er belehntff. In dem nämlichen Jahre 1614 und zwar am
11. Oktober erhielt er die Belehnung mit einem Rnteil des GutesDriewitz (80 von Litschen, 80 von Hoyerswerda), das er von Güntherv. Haugwitz erworben hatte einen andern Rnteil brachte er durchKauf von Rlbrecht v. Schreibersdorff an sich. Hans d. I. verkaufte seinStückgut und Vorwerk Driewitz mit beiden Vorwerken im Jahre 1626an Otto v. Nostitz. Endlich kaufte Hans d. I. noch von Otto v. Nostitzim Jahre 1617 das Gut Friedersdorf (880 von Hoyerswerda, blblO vonKönigswartha)5). Er Unterzeichnete am 7. Juni 1619 das Lehnspaktumff.
vermählt war Hans d. I. mit Marianne v. Maxen. Rm
12. Dezember 1608 ließ er sie auf Litschen verleibgedingen ff. Währendder Kriegszeiten hielt sie sich in Eottbus aus, indessen das Gut Litschenum 1620 von den Feinden „spoliret und geringert" wurde. Da ihresMannes Gläubiger Rnspruch auf das Gut erhoben, so machte sie geltend,daß zufolge Leibgedingebriefs vom 12. Dezember 1608, da sie 2400Taler Lhegeld zugebracht habe, das Gut Litschen ihr verschrieben sei.Sie bat 1620 den Kurfürsten, sie „neben meinen vielen kleinen un-erzogenen Kinderlein" zu schützen ff.
B. Hans Heinrich hatte sich längere Zeit außerhalb seines Vater-landes ausgehalten. Rus fremden Landen zurückgekehrt, wurde er am31. Rugust 1610 mit seinem Rnteil an den väterlichen Gütern belehnt ff.Seinen Rnteil an Wartha verkaufte er 1614 seinem Bruder Hans d. I.,seinen Rnteil an Friedersdors in dem nämlichen Jahre seinem BruderHans Friedrichs).
tz Großer, Laus. Merckwürdigkeiten 1714, 5. 231, 236.
2) H.-Lt.-O. 9545, verzeichntes der Letzen rc., Fol. 15k.
ff Ebenda, Fol. 21Y.
ff Ebenda, Fol. 231.
b) Ebenda, Fol. 318 b.
6) Vberlaus. Lollections-IVerk I, 3. 1055.
7) ks.-5t.-0. koe. Y545, verzeichnüss der Letzen ic., Fol. 66.
«) ff.-5t.-0. koo. 9517, Vberlaus. Iustizsachen, vol. I.
ff ks.-5t.-0. koo. 9545, verzeichnüss rc., Fol. 110.
>ff Ebenda, Fol. 219.