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v. Luttitz.
Abraham Benno nach dem kinderlosen Tode seines Bruders Hans Heinrich(1° Oktober 1648) zugesallen war, verkaufte er am 19. Oktober 1649,wie erwähnt, seiner Schwägerin Anna Magdalena v. L., geb. v. Luttitz.
Abraham Benno Unterzeichnete mit anderen Gberlausitzischen Edel-leuten das Lehnspaktum vom 27. August 1664 h. Als einer der zehnBares curiae nahm er an dem Mannlehngericht teil, das am 28. Mai1663 aus dem Schloß Grtenburg abgehalten wurdeh. Tr war fernereiner der zwölf Assessoren des Threnmarschalls bei dem am 2./12. Sep-tember 1684 ebendaselbst abgehaltenen Mtterrechth. Am 23. Mai 1687starb er.
vermählt war er: I. mit Anna Helena v. Schreibersdorfs,nachgelassener Tochter Lhristophs v. Schr. aus Steinitz. Die Theberedunghatte am 15. November 1632 stattgesunden. Wegen eingebrachten Ehe-geldes in höhe von 1500 Talern h ließ er sie aus Näckelwitz verleib-gedingen. Sie starb im Alter von 31 Jahren weniger 6 Wochen am27. September 1647 und wurde zu Neschwitz bestattet^); II. mit Ursulav. Nostitz, Tochter Hansens v. N. aus Jänkendorf. Wegen eines Ehe-geldes in höhe von 800 Talern, das er laut Theberedung vom 8. No-vember 1648 angenommen hatte, ließ er sie auf ebensoviel nebst dem,was ihr zu ihrer weiblichen Gerechtigkeit ausgesetzt worden, am 19. Juli1652 auf das Gut Jeßnitz verleibgedingen. Geboren im Jahre 1610,starb sie 1677°).
Abraham Benno hatte folgende Töchter (1—6):
1. Ursula Magdalena, X mit Georg Abraham v. pentzigaus Jeßnitz als seine erste Gattin.
2. Marie Helene, * 1637, 's 1650 an den Blattern.
3. Anna Margarethe, * 12. Mai 1641, 's 30. Mai 1702,X mit Hans Laspar v. Gersdorff zu Milkwitz. Ihr verkaufte AbrahamBenno 1679 das väterliche Burglehnhaus.
4. Anna Brigitta, X mit Hans v. Dallwitz aus Steinitz und
Nolbitz.
5. Sophie Helene, * 1646, X mit Adam Nudolph v. Büchnerzu Törmersdors.
Döbra und Teicha Bürgschaft in Höhe mehrerer tausend Taler übernommen habe.Vas Gut sei noch jetzt verschuldet. Bus erster The habe er, klbraham Benno v. L.,nur Töchter, von denen noch fünf am Leben seien, die daher in dem MannlehnguteJeßnitz nicht sukzedieren könnten.
1) Vberlaus. Lollektions-Werk I. Bd., S. 1086.
2) IVeinart, Lehnrecht des Markgrafthums (vberlausitz, II. Teil, 1788, S. 306.
3) Larpzov, Lhren-Tempel der (vberlausitz, 1714, I, 5. I73b.
tz Diese 1500 Taler setzten sich zusammen aus „eintausend Thalern, so die auchedle, ehrentugendsame Zrau Ursula v. ponickau, geb. Nostitzin, Wittib zu Lisska,numehr seelig, ihr wegen der nahen vorwanthnuß und aus sonderbarer Liebe undNffection, die sie zu derselben getragen, geschenket, und dann fünfhundert Thalernvon ihrem eigenen Schmuck, den sie zu (beide gemacht."
h Daselbst befindet sich noch gegenwärtig ihr Lpitaph. vergl. Gurlitt, Bau-und Uunstdenkmäler Sachsens, 31. Heft, S. 177.
o) v. Luttitz, Mspt. S. 240, 242.