v. Lützow.
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Ls kam zwischen Johanna Margarethe Gräfin v. Roedern unddem Grasen Joseph Anton v. L. aus Immlingen am 23. Dezember 1749zu einem vergleich, in dem sich der Graf gegen Abtretung einer Lummevon 6000 Rtlrn. aller Ansprüche aus die Güter Nieder-Gurig und Dober-schütz begab.
Wappen: In Gold ein blauer, doppeltgeschwänzter, gekrönterLöwe. Helm gekrönt. Kleinod: Der gekrönte Löwe wachsend. Deckenblau-golden. Liebmacher I, Las. 128, Nr. 9 unter den „Neynlendischen";ebenso Supplementband VII, Las. 5, Nr. 11, sowie Las. 23, Nr. 6.
v. Lützow.
Von dem Mecklenburgischen uradeligen Geschlecht v. Lützow, daszu Ende des 13. Jahrhunderts zuerst urkundlich erscheint und im 17. und18. Jahrhundert auch den Zreiherrn- (1643, 1786) und Grafenstand(1692, 1696, 1733) erlangte, machte sich in der zweiten Hälfte des17. Jahrhunderts ein Glied in der Dberlausitz ansässig.
Aschen Tlaus v. L. „und Hülsburg" (Hülseburg im Amte Witten-burg in Mecklenburg-Schwerin), ein Sohn Valentins v. L.h, geboren inder Stadt Braunschweig am 6. Januar 1636 früh um drei Uhr, starb1687 als kurfürstlicher Kammerherr und Oberstleutnant zu Roß aus einerReise zu hermsdors im Vogtland im Alter von 56 j?j Jahren weniger14 Tagen 2).
Seinen Nachlaß vererbte er an seine einzige Schwester DorotheaElisabeth v. Dewitz, geb. v. L.
Aschen Claus v. L. erscheint 1667 als Bevollmächtigter GeorgHeinrichs v. Schließen und suchte für diesen um die Lehnsverreichung desGutes Jerchwitz (blO von Weißenberg) nach. Irrungen zwischen dem„v. Luzau" und seinem Nachbar Georg Ernst v. Gersdorff aus Reichen-bach wurden durch einen am 6. Mai 1678 abgeschlossenen Vertrag bei-gelegt h. Endlich finden wir Asche Tlaus v. L. als einen der zwölfBeistände seines wegen Injurien verklagten Schwagers Friedrich Ferdinand
Lützelburg zur künfftigen suoesssion oder rsspeativs gegenwärtigem Besitz beirnentionirtsn Lützelburgischen Güthern in Dberlausitz durch des einen Guths Dober-schütz clonation oder vermittelst derer von euch denen Dber-Lausitzer Ständen, auchdessen Vormunde sich ermächtigten aetuurn der rsspsetivs Schenkungs - Bestätigung,Indults-Verleihung, Reception in ihr ritterschaftliches Oorpus, Lehns - Nluthung undNutzungs-klnmaßung, in mehrerer Erwägung sowenig erstere selbst, als ohne UnsernLandes- und Lehnsherrlichen vorbewust und ohne Lpsoial - Dispensation unter-nommen, an sich einigen Effect haben als dergleichen denen auf etwas, so vom Anfängemit dem vitio nullitatis behafftet, gegründeten nachherigen Handlungen zu wegebringen bann, qualificiret werden". ... Es soll die verwitwete Gräfin v. Roederndie alleinige Besitzerin von Voberschütz und Nieder-Gurig sein. Lehnsabten.
0 L. lvegner, Zamilien-Geschichte der v. Dewitz, Band I, 1868, 5. 536.
h Nach der Inschrift der Trauerfahne in der Kirche zu Oiehsa. Schultz,Altertumswerk I, Z. 73 (INspt. in der Bibliothek der Gberlaus. Gesellschaft der Wissen-schaften). Oie Lehnsabten von NIengelsdorf geben den genauen Todestag an:21. Dezember 1687.
h verzeichniß Gberlaus. Urkunden, II. Bd., S. 337.