Druckschrift 
2 (1913)
Entstehung
Seite
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v. Lüttichau.

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Wolfs v. R.und purschwitz" auf Niethen. Sie hatte ihm l500 TalerEhegeld mitgebracht. Mit der gleichen Summe ließ Wolf Friedrich siezum Gegenvermächtnis auf Buchwalde verleibgedingens am l 6. Dezember1622 wurde ihr dieses Gut nach Leibgedingsart verreichth.

Wolf Friedrich hinterließ zwei Zähne (12) und, soweit bekannt,eine Tochter Namens Magdalena.

1. Wolf Georg, von ihm hören wir nichts mehr.

2. Hans Friedrich, unmündig, stand unter Vormundschaft HansGeorgs v. Gersdorff aus Guttau. Die väterlichen Güter Buchwaldeund Dauban wurden im Jahre 1631 verkauft an Dietrich v. Laß.Hans Friedrich kaufte am 29. September 1644 von Frau Katharinaverw. v. Rackel, geb. v. Gersdorff, das Lehngütchen Nappatsch (Zubehörvon Mt-Liebei, VVbV.V von Rothenburg) für 300 Taler und erhielt esam 18. Dezember 1663 verreicht. Zu Michaelis 1673 veräußerte erNappatsch an Joachim Heinrich v. Gersdorff aus Linda für 500 Ntlr.,doch scheint es später wieder in seinen Besitz gelangt zu sein. HansFriedrich v. L. war vermählt mit Anna Helena v. Nabenau a. d. h.IVerda und hinterließ zwei Rinder:

Hans Mols undAnna Magdalena.

Hans Wolf v. L. erhielt nach seines Vaters Tode das LehngütleinNappatsch am 27. Rpril 1686 für 525 Taler gerichtlich adjudiziert'h.Hans Wolf starb, wie der Landvogt am 18. Februar 1712 dem Rönig-Rurfürsten meldete,vor etlichen Tagen" ohne Leibeslehnserben. SeinGütchen Nappatsch habe er seiner Muhme, einer v.hepde, hinterlassen^). -

Eine andere Gruppe von Angehörigen des Geschlechts v. L., derwir in der Gberlausitz begegnen, stammt ab von Seifert (Siegfried)v. L. auf Rmehlen und Zschorna, Amtshauptmann zu Senstenberg, derim Jahre 1603 starb und drei Söhne hinterließ (A-L):

A. Wolf.

B. hannibal. Vieser kaufte im Jahre 1607 von Adolph v. Gers-dorff aus Guteborn einen bei Hermsdorf (880 von Ruhland) gelegenenWeinberg, konnte jedoch, da er noch nicht ins Land ausgenommen war,

tz Leibgedingszeugen waren Laspar v. Rottwitz auf Beibitz, Christoph v. Ralck-reuth zu Lannewitz; Einweiser war der Hofrichter Heinrich ^ Zezschrmtz auf Lubachau.

h Die traurigen Verhältnisse der damaligen Zeit charakterisieren treffend nach-stehende, den Lehnsakten Nappatsch entnommene Darlegungen: . . .Die anno 1692und 1694 zur Nblegung der unterthänigsten Erb- und Lehnspflicht ergangenen Nmbts-patente seind besagtem sHans Ivolfs von Lüttichaw, des Görlitzischen Land - Bothensiezigen Nussage nach, niemals insinuiret worden. Und wendet der Land-Bothe dieseszur Entschuldigung vor: tveiln das Güttel in der Wendischen Heide ganz allein liegetund der von Lüttichau weder lesen noch schreiben kan, auch zum vorlesen in der Nähedergleichen Niemand zu erlangen were, über dieses der v. Lüttichau weder Wagennoch Pferd hette, sondern nur ein paar Vchsen sich zu Bestellung erwehnten sehrschlechten Güttels hielte, Nckern, 8äen, Dreschen gleich als ein Bauer selbst verrichteteund dergestalt seine Reisen per psäss fortstellen müsse: 5o hette er nicht gemeinet,daß die Nmbts - Patente ihm hetten insinuiret werden, noch Er gleich anderen vonNdel der Huldigung mit betzwohnen dörffen" . . .tz Lehnsakten Nappatsch.